Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Wenn Sie in Serbien leben und die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, da Sie die serbische Staatsangehörigkeit erwerben wollen und die serbischen Behörden zunächst die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit fordern, können Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit (Entlassungsurkunde). Der Antrag kann auch über die Botschaft Belgrad gestellt werden.
Informationen zu Antragstellung bzw. Unterlagen finden Sie in der entsprechenden Rubrik auf der Website des BVA.
Bitte nehmen Sie sich Zeit die Unterlagen vollständig vorzubereiten und senden Sie uns vor Antragstellung zumindest einige relevante Unterlagen (Scans als PDF) mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes zu, indem Sie sich bitte zunächst mit dem Nachrichtentext „Scan“ über das Kontaktformular an uns wenden. Sie erhalten dann eine automatische Nachricht mit Angabe unserer E-Mail-Adresse, an die Sie die Unterlagen übersenden können. Sie werden dann seitens der Botschaft kontaktiert, ggf. auch direkt zur Vereinbarung eines Termins.
Ansonsten tritt kraft Gesetzes mit dem Erwerb der serbischen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein. Über diese Rechtsfolge kann Ihnen die Botschaft auch eine konsularische Bescheinigung ausstellen. Ob diese allerdings im Einzelfall ausreichend ist, entscheiden die zuständigen serbischen Staatsangehörigkeitsbehörden. Bitte buchen Sie für die Erteilung der Bescheinigung einen entsprechenden Termin über das Online-Terminvergabesystem und legen bei Vorsprache im Original vor:
- Ihr gültiges deutsches Reise- bzw. Ausweisdokument
- ausreichend Bargeld in RSD zur Begleichung der Bescheinigungsgebühr in Höhe von 34,07 €