Einbürgerung im Ausland beantragen
Ausländer können nach § 14 StAG auch im Ausland eingebürgert werden. Der Antrag kann bei der Botschaft Belgrad gestellt werden. Eine Einbürgerung im Ausland ist allerdings nur bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses möglich, wobei private Interessen lediglich nachrangig berücksichtigt werden. Um von vornherein aussichtslose, aber trotzdem gebührenpflichtige Einbürgerungsanträge zu vermeiden, empfiehlt sich vor Antragstellung eine Anfrage beim Bundesverwaltungsamt (BVA) als der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde. Umfangreiche Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie in der entsprechenden Rubrik auf der Website des BVA.
Erleichterte Bedingungen gelten bei der Einbürgerung unehelich geborener Kinder deutscher Väter und ausländischer Mütter, die vor dem 01.07.1993 geboren sind und bei der Einbürgerung ehelich geborener Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter, die vor dem 01.01.1975 geboren sind. Bitte beachten Sie die jeweiligen Merkblätter des BVA.
Gemäß Art. 116 (2) GG haben Personen bzw. deren Nachkommen, denen aufgrund politischer, religiöser oder rassischer Verfolgung zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, im Ausland einen Anspruch auf Einbürgerung (Wiedergutmachungseinbürgerungen). Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Voraussetzungen auf der Website des BVA. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.05.2020 wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet; als Abkömmlinge im staatsangehörigkeitsrechtlichen Sinne zählen ab sofort auch vor dem 01.04.1953 geborene eheliche Kinder zwangsausgebürgerter deutscher Mütter und ausländischer Väter und vor dem 01.07.1993 geborene nichteheliche Kinder zwangsausgebürgerter deutscher Väter und ausländischer Mütter. Betroffene, deren Einbürgerungsantrag als Wiedergutmachungseinbürgerung in der Vergangenheit abgelehnt wurde, können sich jederzeit an die Botschaft wenden.
Bitte nehmen Sie sich Zeit die Unterlagen vollständig vorzubereiten und senden Sie vor Antragstellung zumindest einige relevante Unterlagen mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes zunächst an info@belgrad.diplo.de. Sie werden dann seitens der Botschaft kontaktiert, ggf. auch direkt zur Vereinbarung eines Termins.