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Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung

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Die Botschaft kann auf dem Vordruck Ihrer Rentenversicherung bescheinigen, dass Sie persönlich bei der Botschaft vorgesprochen haben.

Die Botschaft kann auf dem Vordruck Ihrer Rentenversicherung bescheinigen, dass Sie persönlich bei der Botschaft vorgesprochen haben. Diese Bescheinigung wird grundsätzlich gebührenfrei erteilt, soweit es sich hierbei um Ihre gesetzliche Rentenversicherung handelt.

Sie müssen auch hierzu einen Termin über unser Online-Terminvergabesystem buchen und persönlich vorsprechen. Bitte legen Sie in jedem Falle vor:

  • Ihr gültiges Reise- oder Ausweisdokument
  • ausgefüllter, noch nicht unterschriebener Vordruck der Rentenversicherung (Lebensbescheinigung)
  • falls es sich nicht um Ihre gesetzliche Rentenversicherung handelt: Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 34,07 € (je nach Wechselkurs ca. 4000 RSD) an.
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