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Anerkannte Erwerbstätigkeit gemäß FEG

02.06.2023 - Artikel

Sie können in Deutschland arbeiten oder auf Arbeitsplatzsuche gehen, wenn Ihre ausländische Qualifikation (Hochschulabschluss oder Berufsausbildung) in Deutschland anerkannt bzw. bei einer ausländischen Berufsausbildung teilweise anerkannt (Defizitbescheid) wurde.

Allgemeines

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) erleichtert Fachkräften aller Branchen aus Nicht-EU-Staaten den Weg auf den deutschen Arbeitsmarkt, die einen anerkannten bzw. vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss oder eine anerkannte ausländische Berufsausbildung besitzen. Für Personen mit einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss ändert sich durch das FEG nichts. Wenn Sie in Deutschland entsprechend Ihrer serbischen Berufsausbildung arbeiten möchten, benötigen Sie ab 1.3.2020 zwingend die Anerkennung Ihrer Qualifikation durch eine deutsche Behörde.

Das bedeutet für Sie:

  1. Prüfen Sie mit dem Anerkennungsfinder, ob Ihre Berufsausbildung in Deutschland anerkannt werden kann.
  2. Führen Sie das Anerkennungsverfahren durch. Wenn möglich, nutzen Sie hierfür das beschleunigte Fachkräfteverfahren.
  3. Registrieren Sie sich erst nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens für einen Termin bei der deutschen Botschaft Belgrad.

Anerkennungsverfahren

Der schnellste Weg zur Anerkennung und zum Visum ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem künftigen Arbeitgeber auf und bitten ihn, das kostenpflichtige Verfahren in Deutschland einzuleiten. Näheres zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier.

Wenn Ihr künftiger Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Sie nicht durchführt, dann beantragen Sie die Anerkennung Ihrer Berufsausbildung selbst. Nähere Informationen finden Sie hier.

Sie erhalten nach Abschluss des Anerkennungsverfahrens entweder

  • eine Anerkennung bzw. sofern erforderlich, eine Berufsausübungserlaubnis 
  • oder einen sogenannten Defizitbescheid. Mit diesem wird Ihre Berufsausbildung teilweise anerkannt und festgelegt, welche Qualifizierungsmaßnahmen/ praktischen Kenntnisse Sie noch in Deutschland nachholen/ erwerben müssen, um die volle Anerkennung zu erhalten. Ihr Arbeitgeber muss dieses Verfahren mittragen und Ihnen die Möglichkeit einräumen, die externen Schulungen, betriebliche Fortbildungen zu absolvieren bzw. die praktischen Fertigkeiten zu erlangen.  Er hat deshalb einen Ausbildungsplan vorzulegen.

Müssen Sie für die Anerkennung Ihrer Berufsausbildung nur noch eine Kenntnisprüfung ablegen, können Sie als serbischer Staatsangehöriger hierzu visumsfrei für bis zu 90 Tage innerhalb eines Halbjahres (180 Tage)  nach Deutschland einreisen.

Hinweis: lösen Sie Ihr Arbeitsverhältnis in Serbien erst nach Erhalt des Visums.

Wenn Ihre Berufsausbildung in Deutschland nicht anerkannt wird, können Sie ein Visum zur Arbeitsaufnahme nur über die Westbalkanregelung beantragen.

Terminregistrierung

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.

Wenn Sie die Anerkennung über das beschleunigte Fachkräfteverfahren erhalten haben, registrieren Sie sich in der Kategorie „beschleunigtes Fachkräfteverfahren“.

NUR MIT EINER VORABZUSTIMMUNG NACH §81a AufenthG MÖGLICH.

Ansonsten wählen Sie die für Sie passende Terminkategorie aus und buchen dort Ihren Termin, erst nachdem Ihnen die Anerkennungsurkunde bzw. der Defizitbescheid vorliegt:

Antragstellung

Antragstellung erfolgt in den Räumlichkeiten der Visastelle Kneza Milosa 74-76.

Vor Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin und stellen die erforderlichen Unterlagen gemäß unseren Merkblättern zusammen.

HINWEIS: Ihre minderjährigen Kinder, für die Sie sorgeberechtigt sind und Ihr Ehepartner können mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln. Hierzu benötigen Sie ein Visum zum Familiennachzug. Ihre Familienangehörigen buchen sich einen Termin für die Antragstellung erst, nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben.

Zum Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • zwei online ausgefüllte und nach Ausdruck unterschriebene Videxformulare
  • ein unterschriebenes Merkblatt ggfs. mit Angaben zu mitreisenden Familienangehörigen. Sofern Sie über eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit verfügen, müssen inländische (deutsche) Urkunden und Dokumente (z.B. Defizitbescheid, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) nicht im Original vorgelegt werden.
  • alle im Merkblatt aufgeführten Dokumente im Original und zwei Kopien,
  • 75 Euro Visagebühr zahlbar in RSD.

WICHTIG:

Die Botschaft nimmt nur vollständig eingereichte Anträge entgegen. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt. Unsere Merkblätter helfen Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen.

Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“, die sich in der Nähe der Botschaft aufhalten, zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

BITTE BEACHTEN SIE: Sollten Sie nicht der serbischen oder deutschen Sprache mächtig sein, könnte es sein, dass Sie am Schalter aufgrund fehlender Verständigungsmöglichkeit zurückgewiesen werden. In einem solchen Fall wird empfohlen, vorsorglich mit einem Dolmetscher bzw. Dolmetscherin zum Schaltergespräch zu erscheinen.

VISAABHOLUNG: Die Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich und hängt von den eingereichten Unterlagen ab. Sie können über folgenden Link prüfen, ob und wann Sie Ihr Visum abholen können. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit eines vollständig eingereichten Visumsantrags mindestens 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit prüfen Sie bitte regelmäßig die Abholliste.

Merkblätter

Bitte wählen Sie das für Ihren Aufenthaltszweck passende Merkblatt aus. Stellen Sie die darin aufgelisteten Dokumente vollständig zusammen. Das hilft uns, Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten zu können.

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