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Erwerbstätigkeit ohne Anerkennung/Defizitbescheid gemäß Westbalkanregelung (§26 Abs. 2 BeschV)
Sie können ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland gemäß Westbalkanregelung beantragen, wenn Sie in Deutschland ohne Anerkennung Ihrer serbischen Berufsausbildung arbeiten möchten, oder Sie in Deutschland eine Tätigkeit ausüben möchten, für die keine Qualifikation erforderlich ist.
Allgemeines
Zusammenarbeit mit dem Visaannahmezentrum TLScontact
Seit dem 12.01.2022 arbeitet die Visastelle mit dem Visaannahmezentrum TLScontact in Belgrad zusammen. Anträge im Rahmen der Westbalkanregelung können dann nur noch im Visaannahmezentrum persönlich gestellt werden. Die Terminregistrierung erfolgt jedoch weiterhin über die Visastelle. TLScontact wird mit Ihnen telefonisch einen Termin zur Antragsabgabe im Visaannahmezentrum vereinbaren.
Neuregelung der „Westbalkanregelung“
Am 1. Januar 2021 ist die Nachfolgeregelung zu der aktuell geltenden sogenannten „Westbalkanregelung“ in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung auch über das Jahr 2020 hinaus für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen privilegierten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt geschaffen. Dies gilt weiterhin für jede Art von Beschäftigung - unabhängig von einer anerkannten Qualifikation.
Voraussetzung für die Visumerteilung bleibt eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Gesetzlich sind bis zu 25.000 Zustimmungen pro Kalenderjahr möglich. Das entspricht in etwa der Zahl der im Jahr 2019 erteilten Visa in dieser Kategorie.
Die Nachfolgeregelung gilt bis einschließlich 2023. Erstanträge können nur an einer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der genannten sechs Staaten gestellt werden. Dies bedeutet, dass nur Antragsteller mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser Staaten antragsberechtigt sind. Die Bundesagentur für Arbeit darf wie bisher nur zustimmen, wenn in den 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen wurden.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie über eine qualifizierte berufliche oder akademische Ausbildung verfügen, können Sie deren Anerkennung in Deutschland beantragen. Für anerkannte Fachkräfte bestehen kaum Wartezeiten. Nutzen Sie diesen Weg, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen!
Sie können ein Visum zur Arbeitsaufnahme in Deutschland gemäß Westbalkanregelung beantragen, wenn
- Sie in Deutschland ohne Anerkennung Ihrer serbischen Berufsausbildung arbeiten möchten, oder
- Sie in Deutschland eine Tätigkeit ausüben möchten, für die keine Qualifikation erforderlich ist.
Terminregistrierung
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Terminvergabe für Visa nach § 26 Abs. 2 BeschV („Westbalkan-Regelung“) ab dem 01.12.2021 an allen Westbalkanvertretungen geändert wurde: Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen, welche die zur Verfügung stehenden Termine bei weitem übersteigt, kommt jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz.
Hierfür wird am 05.06.2023 um 15.30 Uhr eine neue Registrierungsliste für Antragstermine geöffnet. Diese Liste wird bis zum 12.06.2023 um 15.00 Uhr für Registrierungen geöffnet sein. Unter allen Registrierungen wird per computergesteuertem Zufallsgenerator in einem Losverfahren ausgewählt, wer im Juli 2023 einen Termin zur Antragstellung buchen darf.
Alle Registrierungen vom 05. – 12. Juni 2023 nehmen am Losverfahren teil, unabhängig davon, wann sie erfolgten. Eine frühe Registrierung hat daher keinen Vorteil gegenüber einer späteren Registrierung.
Das Losverfahren wird im Auswärtigen Amt in Berlin unter Aufsicht mehrerer Personen durchgeführt. Mitte Juni werden die ausgelosten Personen durch die Botschaft benachrichtigt. Registrierungen, die keinen Termin erhalten haben, werden am Ende des Monats storniert. Wenn Sie nicht zu den Ausgelosten gehören, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung. Dies kann aus technischen Gründen einige Zeit dauern. Bitte sehen Sie von Nachfragen per E-Mail ab.
Mehrfachregistrierungen sind ausgeschlossen. Die nachträgliche Änderung der zur Registrierung eingegebenen Daten ist nicht möglich. Die Weitergabe des Termins an eine andere Person ist nicht gestattet. Die Einschaltung von Dritten (z.B. einer Agentur) ist nicht notwendig und bringt keinen Vorteil. Bitte registrieren Sie sich in Ruhe selbst für das Verfahren und achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten.
Eine Antragstellung ist auch bei vorliegender Terminbestätigung nur möglich, wenn die persönlichen Daten im Reisepass des Antragstellers/der Antragstellerin mit denen in der Terminregistrierung vollständig übereinstimmen.
Termine zur Beantragung eines Visums nach der „Westbalkan-Regelung“ können nur über diesen Weg vergeben werden. Die Botschaft vergibt keine Sondertermine, bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.
Gleichzeitig mit der Einführung des Losverfahrens stellt die Botschaft Belgrad das Visumantragsverfahren um.
Die Antragstellung erfolgt seit 12.01.2022 ausschließlich im Visaannahmezentrum TLScontact. Ausgeloste und von der Botschaft vorher per Email benachrichtigte Antragstellerinnen und Antragsteller müssen sich direkt mit TLScontact in Verbindung setzen, um einen Antragstermin zu vereinbaren. Zur Antragstellung im Visaannahmezentrum sind die gleichen wie von der Botschaft geforderten Unterlagen vorzulegen. Die Umstellung gibt den Antragstellern mehr Flexibilität bei der Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie jedoch, dass TLScontact weder zusätzliche Termine vergibt und noch Änderungen in der Terminregistrierung hinterlegten Daten vornimmt.
Eine Antragstellung im Visaannahmezentrum ist nur mit Termin möglich und nur für Personen, die zuvor von der Botschaft per Email entsprechend benachrichtigt wurden.
Antragstellung
Seit dem 12.01.2022 erfolgt die Antragstellung ausschließlich in den Räumlichkeiten des Visaannahmezentrums TLScontact in der Omladinskih Brigada 88a (airport city).
Eine Antragstellung ist nur mit Termin möglich. Zum Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:
- zwei online ausgefüllte und nach Ausdruck unterschriebene Videxformulare
- alle im Merkblatt aufgeführten Dokumente im Original und zwei Kopien. Sofern Sie über eine Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit verfügen, müssen inländische (deutsche) Urkunden und Dokumente (z.B. Defizitbescheid, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis) nicht im Original vorgelegt werden.
- Visagebühr in Höhe von 75 Euro zahlbar in RSD
Die Antragstellung im Visaannahmezentrum ist kostenpflichtig. Zusätzlich zur Visagebühr, die für die Bearbeitung Ihres Antrags durch die Visastelle erhoben wird, fällt eine Servicegebühr in Höhe von 40 Euro an, die TLScontact für seine Dienstleistung erhebt. Näheres finden Sie hier.
BITTE BEACHTEN SIE: Sollten Sie nicht der serbischen oder deutschen Sprache mächtig sein, könnte es sein, dass Sie am Schalter aufgrund fehlender Verständigungsmöglichkeit zurückgewiesen werden. In einem solchen Fall wird empfohlen, vorsorglich mit einem Dolmetscher bzw. Dolmetscherin zum Schaltergespräch zu erscheinen.
VISAABHOLUNG: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3-4 Wochen. Nach Abschluss der Prüfung können Sie Ihren Pass im Visaannahmezentrum abholen. Sofern von Ihnen zuvor beantragt, wird Ihnen der Pass per Kurier zugesandt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite von TLScontact.
Merkblatt
Bitte stellen Sie die im Merkblatt aufgelisteten Dokumente vollständig zusammen. Das hilft uns, Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten zu können.