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Beantragung eines Visums für eine schulische oder betriebliche Ausbildung

20.01.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Sie können für die Visumsbeantragung das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen. In diesem Fall beachten Sie bitte unser Merkblatt „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“  und stellen die Unterlagen entsprechend zusammen.

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch.  Drucken Sie das Merkblatt aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde und ggfs. die Bundesagentur für Arbeit in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel 3 bis 12 Wochen, im Einzelfall auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die üblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

Dokumente

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.

Folgende Unterlagen bitte nur mit Büroklammern befestigen! (nicht tackern!).

  • 2 Videxformulare - In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
  • Reisepass + 2 Kopien (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  • 3 Fotos - 3 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate. 2 Fotos kleben Sie auf die Anträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Unterschriebener Ausbildungsvertrag + 2 Kopien - Original des Ausbildungsvertrags. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Ausbildung hervorgehen. Bei einer betrieblichen Ausbildung muss zudem die Arbeitszeit, der Arbeitsort und die Höhe der Vergütung (mindestens 909,- Euro/ brutto pro Monat) angegeben werden. Sofern der Inhalt der Ausbildung aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Ausbildungsplan vorzulegen.
  • Lebensunterhalt: Bei einer schulischen Berufsausbildung sind monatlich 832,- Euro/ netto pro Monat nachzuweisen. Sofern bei einer betrieblichen Berufsausbildung das Ausbildungsgehalt laut Vertrag geringer ausfällt, ist der Differenzbetrag für die gesamte Ausbildung im Voraus nachzuweisen durch:
  • eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet(Ausländerbehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit). Die Verpflichtungserklärung muss einen Hinweis auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die -dauer enthalten und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss „nachgewiesen“ sein. (Der Vermerk „glaubhaft gemacht“ ist für einen längerfristigen Aufenthalt nicht ausreichend.) Oder:
  • durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland. Bestätigung der Bank im Original.
  • Nachweis der Qualifikation (Original + 2 Kopien) - z.B. Diplome, Zeugnisse, jeweils mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (Original + 2 Kopien)
  • Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen Sie durch Vorlage eines aktuellen Sprachzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis muss vom Goethe-Institut, von einer ECL- zertifizierten Sprachschule oder vom Österreichischen Institut (ÖSD) ausgestellt sein. Zudem werden Telc-Zertifikate anerkannt, sofern die Prüfung außerhalb Serbiens abgelegt worden ist.
  • Dies gilt nicht, wenn der Ausbildungsbetrieb ausdrücklich bestätigt, dass das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse geprüft wurde. Bitte beachten Sie, dass bei kombinierter schulischer und betrieblicher Ausbildung eine Bestätigung beider Ausbildungsstätten vorgelegt werden muss.

Der Sprachnachweis wird auf Echtheit und bei konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall auch auf seine Plausibilität und seine Aktualität im Hinblick auf das tatsächliche Sprachvermögen des Antragstellers überprüft. Die Entscheidung über die Plausibilität der Sprachkenntnisse liegt ausschließlich bei der Visastelle.

  • Teilnahmebestätigung für Deutschsprachkurs (Original + 2 Kopien) - Sofern der betrieblichen Ausbildung ein Sprachkurs vorgeschaltet ist, legen Sie bitte eine entsprechende Teilnahmebestätigung vor. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Sprachkurs zum Erwerb der für die Beraufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse führt bzw. mit dem Ziel absolviert wird, im Anschluss eine Ausbildung zu beginnen.
  • Lebenslauf + 2 Kopien - selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit (auf Deutsch oder mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher)
  • Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz + 2 Kopien - Krankenversicherungsnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Serbien für 6 Monate ab Einreise.
  • Gebühren - Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumsverfahrens nachgefordert werden.


Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.


Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________      Unterschrift ______________________

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

     Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

     ________________________________________________________________________

    _________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________      Unterschrift ______________________

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.














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