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Beantragung eines Visums zum Nachzug eines minderjährigen Kindes

03.05.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch. Das Merkblatt muss ausgedruckt und unterschrieben zur Antragstellung mitgebracht werden. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher 10 bis 12 Wochen, in Einzelfällen auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Kinder, die 12 Jahre alt oder älter sind, erscheinen persönlich, in Begleitung eines Elternteiles oder eines Erziehungsberechtigten, oder einer erwachsenen Person, die über eine beglaubigte Vollmacht des Elternteiles oder der erziehungsberechtigten Person verfügt.

Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die üblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

Dokumente

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.

Folgende Unterlagen bitte nur mit Büroklammern befestigen (nicht tackern)!

  • 2 Videxformulare - In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
  • Reisepass + 2 Kopien (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten
  • 3 Fotos - 3 identische, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, 2 Fotos kleben Sie auf die Anträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original + 2 Kopien) - Internationale Geburtsurkunde muss bei Antragsabgabe im Original vorliegen
  • Internationale Heiratsurkunde (wenn die Eltern verheiratet sind) - Original + 2 Kopien

WERDEN ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE ZUR SORGEBERECHTIGUNG BZW. EINE ZUSÄTZLICHE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG BENÖTIGT?

Beide Elternteile sind personensorge-berechtigt. Sie reisen beide mit dem Kind/den Kindern aus:
 NEIN

Nur ein Elternteil ist sorgeberechtigt und das Kind/die Kinder reist/reisen mit diesem Elternteil aus:
   JA

Scheidungsurteil im Original und zwei Kopien, in dem das Sorgerecht geregelt ist mit Apostille und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher UND notariell beglaubigte Einverständniserklärung im Original mit 2 Kopien des in Serbien verbleibenden Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes/der Kinder in Deutschland mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher- ein Muster finden sie hier.

ODER

Gerichtsurteil im Original mit 2 Kopien über den vollständigen Entzug des Sorgerechtes gegen das in Serbien verbleibende Elternteil mit Apostille und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher.

Ein Elternteil ist verstorben und das  Kind/die Kinder reist/reisen mit dem verbliebenen Elternteil aus
   JA
Original der Internationalen Sterbeurkunde des anderen Elternteils
Beide Eltern haben gemeinsames
Sorgerecht, aber ein Elternteil verbleibt (zunächst) in Serbien und das Kind/die Kinder reist/reisen mit dem anderen Elternteil aus ODER der andere Elternteil ist bereits in Deutschland

   JA

Einverständniserklärung des in Serbien verbleibenden Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes/der Kinder in Deutschland mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Dolmetscher im Original und zwei Kopien und notariell beglaubigt – ein Muster finden Sie hier.

  • * Nachweis des Wohnorts (nur 2 Kopien) - Wohnortnachweis in Deutschland durch Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • * Nachweis ausreichenden Wohnraums + 2 Kopien - Nachweis ausreichenden Wohnraums (z.B. Mietvertrag oder Grundbuchauszug)
  • * Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt erforderlich, sofern Ihr Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  1. Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate im Original + 2 Kopien ODER
  2. aktueller Steuerbescheid im Original + 2 Kopien ODER
  3. förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG  im Original + 2 Kopien
  • 2 Passkopien mit dem Aufenthaltstitel von dem in Deutschland lebenden Elternteil
  • Sprachnachweis für Kinder ab 16 Jahren + 2 Kopien - Kinder, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. Geburt 06.06.2003; Vollendung des 16. Lebensjahres am 06.06.2019) müssen einen Sprachnachweis C 1 eines anerkannten Sprachinstituts vorlegen. Diese Regel gilt nur dann NICHT, wenn das Kind zusammen mit beiden personenberechtigten Elternteilen ausreist. Diese Regel gilt auch dann NICHT, wenn das Kind zusammen mit dem alleine personenberechtigten Elternteil ausreist. Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt „Nachweis von Deutschkenntnissen“. Bei Antragstellung wird geprüft, ob eine Ausnahme für Sie greift. 
  • Gebühren - Die Gebühr beträgt 40 € (ab 03.01.2022 37,50 Euro zahlbar in RSD).
  • Ggfls. Nachweis bestehenden Krankenversicherungsschutzes + 2 Kopien - Krankenversicherungnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Serbien für 3 Monate ab der Einreise ODER falls Sie über Ihren Familienangehörigen in Deutschland bereits versichert sind, alternativ  eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung, wonach Ihr Krankenversicherungschutz bereits bei Einreise besteht. Da Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihre Krankenversicherungskarte (sofern Sie eine haben) alleine nicht ausreichend. Die Police muss spätestens vorgelegt werden, wenn Ihr Visum erteilt wird.

* Nur die in der Auflistung mit * versehenen Dokumente sind NICHT erforderlich, wenn:

  • die Einreise innerhalb von 6 Monaten nach Visumserteilung an den Elternteil, zu dem der Nachzug begehrt wird, erfolgt  oder
  • Sie eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Original und 2 Kopien vorlegen.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.


Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.


Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________      Unterschrift ______________________

 

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

     Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

     ________________________________________________________________________

    _________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________      Unterschrift ______________________

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

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