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Beantragung eines Visums zum Nachzug eines Elternteils zum deutschen Kind

20.01.2023 - Artikel

(auch im Rahmen der gemeinsamen Ausreise)

Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch. Das Merkblatt muss ausgedruckt und unterschrieben zur Antragstellung mitgebracht werden. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, nicht selten auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die üblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

Dokumente

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.

Folgende Unterlagen bitte nur mit Büroklammern befestigen (nicht tackern)!

  • 2 Videxformulare - In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
  • Reisepass + 2 Kopien (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  • 3 Fotos - 3 identische, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, 2 Fotos kleben Sie auf die Anträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original + 2 Kopien) - Deutsche Geburtsurkunde oder Internationale Geburtsurkunde
  • Ggf. Nachweis über Sorgerechtslage (Original + 2 Kopien) - Nachweis, dass der nachziehende Elternteil das Sorgerecht für das deutsche Kind hat, und zwar durch eine deutsche oder internationale Heiratsurkunde oder eine durch das zuständige deutsche Jugendamt oder notariell beurkundete deutsche Sorgerechtserklärung.

Falls das Kind noch nicht in Deutschland lebt und stattdessen der gemeinsame Zuzug nach Deutschland beabsichtigt ist – zusätzlich:

  1. Passkopie und Wohnortnachweis (nur 2 Kopien) - 2 Kopien des Passes oder Personalausweises des in Deutschland lebenden Elternteils und dessen Wohnortnachweis (zweifach) bzw. Nachweis über den geplanten Wohnort

Falls das Kind noch nicht geboren ist, es aber mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird – zusätzlich:

  1. Schwangerschaftsbbescheinigung + 2 Kopien - Aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin im Original mit Übersetzung
  2. Nachweis der deutschen Staatangehörigkeit (Original + 2 Kopien) - Nachweis über die künftige deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes, beispielsweise durch
    • deutschen Reisepass eines Elternteils ODER
    • Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass das Kind voraussichtlich mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird UND
    • Deutsche oder internationale Heiratsurkunde der Eltern ODER
    • Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt, sofern die Eltern des Kindes nicht mit einander verheiratet sind
  • Nachweis des Wohnorts (nur 2 Kopien) - Wohnortnachweis in Deutschland durch Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis ausreichenden Wohnraums + 2 Kopien - Nachweis ausreichenden Wohnraums (z.B. Mietvertrag oder Grundbuchauszug)
  • ggfls. Nachweis bestehenden Kranken-Versicherungsschutzes + 2 Kopien - Krankenversicherungnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Serbien für 3 Monate ab Einreise ODER falls Sie über Ihren Familienangehörigen in Deutschland bereits versichert sind, alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung, wonach Ihr Krankenversicherungschutz bereits bei Einreise besteht. Da Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihre Krankenversicherungskarte (sofern Sie eine haben) alleine nicht ausreichend. Die Police muss erst vorgelegt werden, wenn Ihr Visum erteilt wird.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.


Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.


Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________


BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

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