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Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme als medizinische Fachkraft im Bereich der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege

02.06.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Eine Antragstellung ist erst nach Erhalt der Anerkennung oder des Defizitbescheids möglich. Wenn Sie für die Anerkennung das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, stellen Sie Ihre Antragsunterlagen bitte gemäß unserem Merkblatt „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ zusammen.

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch. Drucken Sie das Merkblatt aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die Bundesagentur für Arbeit und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher 3 bis 4 Wochen, im Einzelfall auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die üblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

Bitte beachten Sie, dass ab 15.03.2022 Gesundheitspersonal in deutschen medizinischen und Pflegeeinrichtungen nur noch arbeiten darf, wenn es vollständig geimpft (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson&Johnson oder Novavax) oder genesen ist.

Dokumente

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.

Folgende Unterlagen bitte nur mit Büroklammern befestigen (nicht tackern)!

  • 2 Videxformulare -In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
  • Pass + 2 Kopien (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  • 3 Fotos - 3 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, 2 Fotos kleben Sie auf die Anträge, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Qualifikationsnachweise (Original + 2 Kopien) - Diplom über die abgeschlossene Berufsausbildung zur medizinischen Fachkraft im Bereich der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege mit Apostille auf dem Original und mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher.
  • Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original + 2 Kopien) - Krankenversicherungsnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Serbien für 6 Monate ab Einreise. Falls Sie über Ihren Vertrag bereits versichert sind, können Sie alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung vorlegen. Da Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihre Krankenversicherungskarte (sofern Sie eine haben) alleine nicht ausreichend.
  • Gebühren - Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.

OPTION A

§ 18a i.V.m. § 18 II Nr. 4 AufenthG - Mit Anerkennung/Berufsausübungserlaubnis in Deutschland 

Pflegefachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung ODER Pflegehelfer/-assistenten mit anerkannter Berufsausbildung, die in Bremen, Hamburg Niedersachsen, Saarland oder Sachsen arbeiten wollen

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original + 2 Kopien) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.
  • Anerkennung Ihrer Qualifikation und ggf. Berufsausübungserlaubis (Original + 2 Kopien) - Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist (Anerkennung)  und erteilt Ihnen, sofern erforderlich, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (Original + 2 Kopien) - Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen Sie durch Vorlage eines Sprachzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens. Nachweise müssen vom Goethe-Institut, dem ÖSD oder einer TestDaF- oder ECL- zertifizierten Sprachschule ausgestellt sein. Zudem werden Telc-Zertifikate anerkannt, sofern die Prüfung außerhalb Serbiens abgelegt worden ist.
  • Nachweis über ausreichende Altersversorgung (für Antragsteller ab 45 Jahren) - Der Nachweis ist zu erbringen durch: Gehaltsnachweis (siehe bitte Gehaltsgrenzen) oder angemessene Altersvorsorge (jeweils mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher):
    • Listing der gesetzlichen Rentenversicherung und
    • Bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen oder
    • Immobiliennachweise durch Katasterauszug und den  letzten Steuerbescheid für die Immobilie oder
    • sonstiges Vermögen

OPTION B

§ 16d I, II AufenthG mit Defizitbescheid

Pflegefachkraft mit Defizitbescheid ODER Pflegehelfer/ -assistenten mit Defizitbescheid aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland oder Sachsen

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis während der Qualifizierungsmaßnahme (Original + 2 Kopien) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.
  • Zusatzblatt für Anpassungsmaßnahmen (Original + 2 Kopien) - Müssen Sie für die Anerkennung noch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland durchführen, soll Ihr künftiger Arbeitgeber auch das ausfüllen.
  • Defizitbescheid und Ausbildungsplan (Original + 2 Kopien) - Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Sie zur Anerkennung Ihres Berufsabschlusses noch Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland nachholen müssen. (Defizitbescheid). In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber einen Ausbildungsplan erstellen. Aus dem hervorgeht, wann und in welchem Umfang die im Defizitbescheid ausgewiesenen Inhalte nachgeholt werden.
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis nach erfolgter Anerkennung(Original + 2 Kopien) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (Original + 2 Kopien) - Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen Sie durch Vorlage eines Sprachzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens. Nachweise müssen vom Goethe-Institut, dem ÖSD oder einer TestDaF- oder ECL- zertifizierten Sprachschule ausgestellt sein. Zudem werden Telc-Zertifikate anerkannt, sofern die Prüfung außerhalb Serbiens abgelegt worden ist.

OPTION C

§19c I AufenthG i.V.m. §26 II BeschV

Pflegehelfer/-assistenten, die in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen arbeiten wollen – eine Antragstellung ist nur nach vorheriger Registrierung auf der Termin-Regisrierungsliste für das Westbalkan Losverfahren möglich.

  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Original + 2 Kopien) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.
  • Anerkennung Ihrer Qualifikation und ggf. Berufsausübungserlaubis (Original + 2 Kopien) - Die für Ihren Beruf zuständige Anerkennungsbehörde stellt fest, dass Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist (Anerkennung)  und erteilt Ihnen, sofern erforderlich, die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (nicht erforderlich für den Freistaat Bayern)
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (Original + 2 Kopien) - Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen Sie durch Vorlage eines Sprachzertifikats mit dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens. (Für Bayern: Sprachzertifikat mit dem Niveau B1 ausreichend).Der Nachweis muss vom Goethe-Institut, von einer ECL- zertifizierten Sprachschule oder vom Österreichischen Institut (ÖSD) ausgestellt sein. Zudem werden Telc-Zertifikate anerkannt, sofern die Prüfung in Deutschland abgelegt worden ist.
  • Nachweis über ausreichende Altersversorgung (für Antragsteller ab 45 Jahren) - Der Nachweis ist zu erbringen durch: Gehaltsnachweis (siehe bitte Gehaltsgrenzen) oder angemessene Altersvorsorge (jeweils mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher):
    • Listing der gesetzlichen Rentenversicherung und
    • Bereits erworbene Ansprüche aus privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen oder
    • Immobiliennachweise durch Katasterauszug und den  letzten Steuerbescheid für die Immobilie oder
    • sonstiges Vermögen

Hinweise zur Familienzusammenführung

Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit Schengenvisum ist nicht möglich.

Sobald Ihr Visum erteilt wird, können Sie einen Termin für Ihre Familienangehörige buchen.

Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern auf unserer Webseite.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumsverfahrens nachgefordert werden.


Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________      Unterschrift ______________________

 

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

     Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

     ________________________________________________________________________

    _________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________      Unterschrift ______________________

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

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