Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beantragung eines Visums für Künstler
Allgemeine Informationen
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch. Drucken Sie das Merkblatt aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren in der Regel die zuständige Bundesagentur für Arbeit (ZAV) und ggfs. die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren dauert daher in der Regel 3 bis 12 Wochen, im Einzelfall auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.
Die Botschaft weist darauf hin, dass auch die Bearbeitung von Anträgen auf Schengenvisa für künstlerische oder artistische Aufenthalte unter 90 Tagen aufgrund der zu beteiligenden innerdeutschen Behörden im Durchschnitt zwischen sechs und acht Wochen dauert. Bei kurzfristiger Beantragung kann das Visum unter Umständen nicht rechtzeitig erteilt werden.
Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die üblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.
Dokumente
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.
Folgende Unterlagen bitte nur mit Büroklammern befestigen (nicht tackern)!
- 2 Videxformulare -In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
- Reisepass + 2 Kopien (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
- 3 Fotos - 3 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, 2 Fotos kleben Sie auf die Anträge, jeweils 1 Foto bitte lose beifügen.
- Unterschriebener Arbeits- oder Engagementvertrag (Original + 2 Kopien) - Daraus sollten genaue Angaben über Art und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit, die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Höhe der Vergütung hervorgehen. Weiterhin muss aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich sein, ob es sich um eine freiberufliche oder abhängige Erwerbstätigkeit handelt.
- Qualifikationsnachweise (Original + 2 Kopien) - z.B. Diplome, Zeugnisse, mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Dolmetscher und Nachweise von Auftritten
- Ggf. Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz (Original + 2 Kopien) - Krankenversicherungsnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Serbien für 6 Monate ab Einreise. Falls Sie über Ihren Vertrag bereits versichert sind, können Sie alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung vorlegen. Da Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihre Krankenversicherungskarte (sofern Sie eine haben) alleine nicht ausreichend.
- Gebühren - Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.
Hinweise zur Familienzusammenführung
Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit Schengenvisum ist nicht möglich.
Sobald Sie Ihr Visum haben, erhalten Ihre Familienangehörigen zeitnah einen Termin zur Antragstellung.
Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblatt auf unserer Webseite.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumsverfahrens nachgefordert werden.
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.
Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-
Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:
________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.