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Familiäre Hilfeleistung
Allgemeine Informationen
Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch. Das Merkblatt muss ausgedruckt und unterschrieben zur Antragstellung mitgebracht werden. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, nicht selten auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.
Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.
Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.
Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die üblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.
Familiäre Hilfeleistung
Um familiäre Hilfeleistung handelt es sich dann, wenn die Unterstützung durch enge Verwandte, z.B. (Groß-) Eltern und Kinder zeitlich befristet erbracht werden soll und sich diese ausschließlich auf eine (auch moralische) Unterstützung im alltäglichen Haushaltsablauf beschränkt.
Klassische Fälle der familiären Hilfeleistung sind der Besuch der Großmutter nach der Geburt des Enkelkindes oder während ein kurzfristen Abwesenheit der Mutter (z.B. Kur).
Dokumente
Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.
Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.
Folgende Unterlagen bitte nur mit Büroklammern befestigen (nicht tackern)!
- 2 Videxformulare - In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
- Reisepass + 2 Kopien (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten soll. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
- 3 Fotos - 3 identische, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, 2 Fotos kleben Sie auf die Anträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
- Förmliche Verpflichtungserklärung der Referenzperson mit 2Kopien, in welcher diese sich verpflichtet, alle Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen;
- 2 Kopien der Datenseite des Reisepasses oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Verwandten sowie ggf. 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis;
- Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis zu der in Deutschland lebenden Person, die unterstützt werden soll, im Original mit 2 Kopien z.B.
- Internationale Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde, Urkunde zur Namensänderung;
- Internationale Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil, internationale Sterbeurkunde;
- Gerichts- oder Verwaltungsbeschlüsse zur Vormundschaft.
Internationale Personenstandsurkunden können ohne jede Förmlichkeit eingereicht werden, alle anderen Urkunden müssen mit einer Apostille versehen werden und ins Deutsche übersetzt sein. Die Übersetzung muss notariell beglaubigt sein.
- Wohnortnachweis aus Deutschland (nur 2 Kopien)
- Nachweis ausreichenden Wohnraums + 2 Kopien - Nachweis ausreichenden Wohnraums (z.B. Mietvertrag oder Grundbuchauszug);
- Schreiben mit Begründung sowie ausführliche und aktuelle Unterlagen, aus denen die Gründe hervorgehen, warum eine familiäre Hilfeleistung erforderlich ist, z.B. aktuelle ärztliche Atteste, Bescheinigungen von Pflegeeinrichtungen, dem häuslichen Pflegedienst, Sozialbehörden, Kindertagesstätte etc. mit jeweils 2 Kopien.
- Krankenversicherung mit 2 Kopien. Es ist der Nachweis über eine private Krankenversicherung für den Daueraufenthalt in Deutschland vorzulegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig zu den Konditionen und Kosten einer privaten Krankenversicherung. Reisekrankenversicherungen sind nicht ausreichend. Diese können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein längerfristiger Aufenthalt geplant ist.
- Gebühren - Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.
Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.
WICHTIGE HINWEISE
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für max. 1 Jahr erteilt und kann nicht verlängert werden.
Während des Aufenthalts ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Am Verfahren ist die für den Wohnort der Referenzperson zuständige Ausländerbehörde zu beteiligen. Mit einer längeren Bearbeitungszeit (in der Regel 3-4 Monate) ist zu rechnen.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.
Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-
Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:
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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.