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Nachzug sonstiger Familienangehöriger (§ 36 Abs. 2 AufenthG)

28.02.2023 - Artikel

Allgemeine Informationen

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch. Das Merkblatt muss ausgedruckt und unterschrieben zur Antragstellung mitgebracht werden. Sie können das Verfahren mit einer guten Vorbereitung positiv beeinflussen und verkürzen. Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland beteiligen. Das Verfahren kann in der Regel nach Antragsabgabe am Schalter 10 bis 12 Wochen dauern, nicht selten auch länger. Sobald eine Antwort vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos. Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Botschaft.

Bestechung bzw. der Versuch der Bestechung von Mitarbeitern der Botschaft hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen ebenfalls die Versagung des Visums zur Folge.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die üblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

Dokumente

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den einzelnen Punkten, insbesondere die Anzahl der benötigten Kopien.

Bitte sortieren Sie die Unterlagen in der nachfolgend aufgeführten Reihenfolge und fügen jedem Antrag ein komplettes Unterlagenpaket (Kopien) bei. Die Originaldokumente reichen Sie sortiert als drittes Unterlagenpaket ein. Sie erhalten die Originale spätestens nach der Entscheidung über Ihren Antrag zurück.

Folgende Unterlagen bitte nur mit Büroklammern befestigen (nicht tackern)!

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • 2 Videxformulare - In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
  • Reisepass + 2 Kopien (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten soll. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
  • 3 Fotos - 3 identische, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, 2 Fotos kleben Sie auf die Anträge, 1 Foto bitte lose beifügen.
  • Förmliche Verpflichtungserklärung der Referenzperson mit 2Kopien, in welcher diese sich verpflichtet, alle Kosten gem. §§ 66-68 AufenthG zu übernehmen;
  • 2 Kopien der Datenseite des Reisepasses oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Verwandten sowie ggf. 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis;
  • Nachweis zum Verwandtschaftsverhältnis zu der in Deutschland lebenden Person, die unterstützt werden soll, im Original mit 2 Kopien z.B.
    • Internationale Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde, Urkunde zur Namensänderung;
    • Internationale Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil, internationale Sterbeurkunde;
    • Gerichts- oder Verwaltungsbeschlüsse zur Vormundschaft.

      Internationale Personenstandsurkunden können ohne jede Förmlichkeit eingereicht werden, alle anderen Urkunden müssen mit einer Apostille versehen werden und von einem Gerichtsdolmetscher ins Deutsche übersetzt sein.

  • Wohnortnachweis aus Deutschland (nur 2 Kopien)
  • Nachweis ausreichenden Wohnraums + 2 Kopien - Nachweis ausreichenden Wohnraums (z.B. Mietvertrag oder Grundbuchauszug);
  • Schreiben mit Begründung der außergewöhnlichen Härte sowie ausführliche und aktuelle Unterlagen, aus denen die Gründe hervorgehen, warum ein Nachzug zu den in Deutschland lebenden Verwandten erforderlich ist, z.B. aktuelle ärztliche Atteste, Bescheinigungen von Pflegeeinrichtungen, dem häuslichen Pflegedienst, Sozialbehörden etc. mit jeweils 2 Kopien.
  • Krankenversicherung mit 2 Kopien. Es ist der Nachweis über eine private Krankenversicherung für den Daueraufenthalt in Deutschland vorzulegen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig zu den Konditionen und Kosten einer privaten Krankenversicherung. Reisekrankenversicherungen sind nicht ausreichend. Diese können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger Aufenthalt geplant ist.
  • Gebühren - Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.


Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Wichtige Hinweise

  • Eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (außer Ehegatten, minderjährige Kinder und allein Sorgeberechtigte zu ihren minderjährigen Kindern) zum Nachzug zu Deutschen oder Drittstaatsangehörigen kann nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erteilt werden (§ 36 AufenthG).
  • Diese außergewöhnliche Härte kann in Fällen vorliegen, in denen ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitgliedes dringend angewiesen ist und sich diese Lebenshilfe zumutbar (z.B. infolge einer besonderen Betreuungsbedürftigkeit) nur in Deutschland erbringen lässt. Umstände, die einen Härtefall begründen, müssen sich stets aus individuellen Besonderheiten des Einzelfalls ergeben (z.B. Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, psychische Not).
  • Keinen Härtefall begründen z.B. ungünstige schulische, wirtschaftliche, soziale und sonstige Verhältnisse im Heimatstaat.
  • Auch bei einer Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung im Rahmen der außergewöhnlichen Härte ist die persönliche Vorsprache der Antragsteller erforderlich, da bei Beantragung die biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfasst werden. Die Abnahme der Fingerabdrücke ist ausschließlich in der Visastelle der Auslandsvertretung möglich.

Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.


Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrollstelle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsnachfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsnachfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: ___________________________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und diese regelmäßig einsehen.

Belgrad, den __________________ Unterschrift ____________________

Bitte bringen Sie dieses Merkblatt ausgedruckt und unterschrieben zur Beantragung Ihres Visums mit. Bitte sortieren Sie die Anlagen in der vorgegebenen Reihenfolge.

BELEHRUNG - ANTRAGSTELLUNG

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Belgrad, den __________________ Unterschrift ____________________




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