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Informationen für Staatsangehörige der Russischen Föderation

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Örtliche Zuständigkeit
Die Deutsche Botschaft in Belgrad ist grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig, die im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft in Belgrad, d.h. in Serbien, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben. Visumanträge anderer Personen kann die Deutsche Botschaft in Belgrad daher grundsätzlich nicht bearbeiten.
Für russische Staatsangehörige wurde die Regelung vorübergehend für einige Antragskategorien aufgehoben: Russische Staatsangehörige können derzeit auch ohne ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Republik Serbien zu haben, Anträge auf Erteilung von nationalen Visa für einen längerfristigen Aufenthalt, z.B. zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium bei der deutschen Botschaft Belgrad stellen.
Russische Fachkräfte und Spezialisten
Fachkräfte und Spezialisten aus der Russischen Föderation können bei der Deutschen Botschaft Belgrad einen Antrag für ein nationales Visum zur Erwerbstätigkeit in Deutschland stellen.
Für diesen Personenkreis sind insbesondere Visaanträge auf ein nationales Visum für Fachkräfte im IT-Bereich möglich, z.B. nach § 18b Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Blaue Karte EU mit Jahresbruttogehalt von mindestens 58.400,- Euro).
Bitte beachten Sie: Russische Diplome, z.B. zu Berufs- oder Universitätsabschlüssen müssen mit einer Apostille versehen sein. Auf der Webseite der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation finden Sie Informationen zu den zuständigen Apostillebehörden.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren:
Zur Beschleunigung des Verfahrens zur Antragstellung als Fachkraft kann durch Ihren Arbeitgeber oder einen Bevollmächtigten/ eine Bevollmächtigte, in Deutschland eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gem. § 81a AufenthG eingeholt werden. Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier und auf der Webseite des BAMF sowie auf der Webseite Make it in Germany.
Zusatz: Einreise von ausländischen Mitarbeitenden deutscher Unternehmen in Russland zur Fortsetzung der Beschäftigung in Deutschland (Weiterbeschäftigung)
Unter diesem Link finden Sie das Merkblatt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutscher Unternehmen in Russland mit Weiterbeschäftigung in Deutschland.
Anträge sind sorgfältig vorzubereiten und vollständig einzureichen.
Familiennachzug zu russischen Fachkräften und Spezialisten
Auch Kern-Familienangehörige von russischen Fachkräften und Spezialisten können Visaanträge zur Familienzusammenführung stellen. Als Kernfamilie gelten Ehepartner, Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern in Deutschland. Volljährige Kinder oder Eltern volljähriger Kinder können nur in Ausnahmefällen Visaanträge zum Familiennachzug stellen.
Weitere Anträge auf Erteilung nationaler Visa
Für russische Staatsangehörige, die ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt - etwa zur Erwerbstätigkeit anderer Art oder zur Aufnahme eines Studiums - beantragen und denen die Beantragung an der für sie zuständigen Auslandsvertretung in der Russischen Föderation aufgrund der möglichen Gefahr, der sie sich durch eine Rückkehr zur Visumbeantragung aussetzen würden, nicht zumutbar ist, sind aktuell Ausnahmen möglich. Zu dem betroffenen Personenkreis können insbesondere Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Dissident*innen und Kriegsdienstverweigerer gehören.
Weitere Hinweise:
Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, sondern muss in Deutschland erfolgen. Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch die Botschaft nicht erteilt werden.