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Einreise von ausländischen Mitarbeitenden von deutschen und international tätigen Unternehmenin Russland zur Weiterbeschäftigung in Deutschland
- Kurzinformation für Arbeitgeber -
Für Fachkräfte aus der Russischen Föderation bestehen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und der Beschäftigungsverordnung (BeschV) folgende Möglichkeiten:
Blaue Karte EU ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 18b Abs. 2 Satz 1 AufenthG):
- Jahresmindestgehalt von 58.400,- Euro brutto
- konkretes Arbeitsplatzangebot für mindestens ein Jahr (Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis)
- Hochschulabschluss mit Apostille (in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar – vgl. Datenbank Anabin: https://anabin.kmk.org/anabin.html)
- qualifikationsangemessene Beschäftigung
Die Voraussetzungen werden im Visumverfahren durch die Auslandsvertretungen geprüft. Das Verfahren dauert in der Regel [durch die jeweilige Visastelle einzusetzen] Tage. Wenn sich die Fachkraft schon früher längerfristig in Deutschland aufgehalten hat, muss die zuständige Ausländerbehörde zustimmen. Das Visum kann dann frühestens nach zehn Tagen erteilt werden.
Alle weiteren Titel für Fachkräfte und IT-Spezialisten können nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt:
- Blaue Karte EU für sog. MINT-Berufe (§ 18b Abs. 2 AufenthG)
- Jahresmindestgehalt 45.552,- Euro, weitere Voraussetzungen wie oben
- Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b Abs. 1 AufenthG)
- Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
- IT-Spezialisten mit berufspraktischer Erfahrung (§ 6 BeschV)
- Unternehmensspezialisten (§ 3 Nr. 3 BeschV)
Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts und auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation oder auf dieser Webseite.
Das Visumverfahren auf Grundlage der Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit dauert in der Regel 5 Arbeitstage. Wenn sich die Fachkraft schon früher längerfristig in Deutschland aufgehalten hat, muss die zuständige Ausländerbehörde zustimmen. Das Visum kann dann frühestens nach zehn Tagen erteilt werden.
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
Zur besseren Planung und Steuerung der Kapazitäten an den Visastellen bitten wir Sie, Terminwünsche ausschließlich über Namenslisten an die Visastelle zu übersenden. Eine Terminierung erfolgt dann direkt durch die Visastelle.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn die Mitarbeitenden darauf hingewiesen werden könnten, dass zur Vermeidung von Doppelbuchungen von einer direkten Terminbuchung abzusehen ist und zugesagte Termine, wenn irgend möglich auch wahrzunehmen sind.
Wir wären Ihnen außerdem dankbar, wenn Sie Ihre Mitarbeitenden sensibilisieren, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Sollten sie den Termin nicht wahrnehmen können, sollte er bitte rechtzeitig abgesagt werden. Ansonsten kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden.