Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragen
Wenn Sie in Serbien leben und die serbische Staatsangehörigkeit annehmen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit „beibehalten“ möchten, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Ansonsten tritt mit dem Erwerb der serbischen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein. In einigen Fällen verlangen die serbischen Behörden im Antragsverfahren aber ohnehin die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit. In diesem Fall wird in der Regel auch keine Beibehaltungsgenehmigung erteilt. Bitte klären Sie vor Antragstellung, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht ohnehin aufgeben müssen, um die serbische Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Informationen zu Antragstellung bzw. Unterlagen finden Sie in der entsprechenden Rubrik auf der Website des BVA.
Bitte nehmen Sie sich Zeit die Unterlagen vollständig vorzubereiten und senden Sie uns vor Antragstellung zumindest einige relevante Unterlagen (Scans als PDF) mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes zu, indem Sie sich bitte zunächst mit dem Nachrichtentext „Scan“ über das Kontaktformular an uns wenden. Sie erhalten dann eine automatische Nachricht mit Angabe unserer E-Mail-Adresse, an die Sie die Unterlagen übersenden können. Sie werden dann seitens der Botschaft kontaktiert, ggf. auch direkt zur Vereinbarung eines Termins.