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Förderung von Projekten aus dem Stabilitätspakt 2023

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Deutsche Botschaft Belgrad, © Auswärtiges Amt

10.01.2023 - Artikel

Grundlagen der Förderung

Deutschland fördert auf dem westlichen Balkan Projekte mit der Zweckbestimmung „Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung“. Maßnahmen, die gefördert werden können, sind wie folgt präzisiert:

- Stärkung der Zivilgesellschaft

- interethnische Versöhnung

- Förderung der Menschenrechte

- Demokratieförderung, Wahlvorbereitung/ Wahlbeobachtung

- Förderung der Selbstverwaltung

- Stärkung der Frauen in Gesellschaft und Politik

- Parlamentarische und regionale/ überregionale Zusammenarbeit

- Hilfe für Flüchtlinge/ Rückkehrer

- Verbesserung der Regierungs- und Verwaltungskompetenz/ -tätigkeit

- Kampf gegen die organisierte Kriminalität

- Aufbau des Justizwesens

Das Auswärtige Amt stellt dafür Mittel zur Verfügung, die nach den Vorgaben des deutschen Haushaltsrechts verwendet und abgerechnet werden müssen. Diese Fördermittel dienen ausschließlich zur Finanzierung von konkreten, zeitlich und inhaltlich begrenzten und definierten Projekten. Sie dienen nicht zur Finanzierung von unabhängig von Projekten anfallenden Verwaltungskosten der Antragsteller. Mehrjährige und regionale Projekte können gefördert werden, sofern ausreichende Haushaltsmittel des Auswärtigen Amtes verfügbar sind. Die Einbringung von Eigen- und/oder Drittmitteln ist die Regel und wird begrüßt, Vollfinanzierungen können nur in absoluten Ausnahmefällen bewilligt werden.

Eine institutionelle, dauerhafte Förderung und die Förderung von bereits angelaufenen Projekten sind grundsätzlich nicht möglich. Rein humanitäre und rein kulturelle Vorhaben können nicht gefördert werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Verfahren

Bis zum 31. Januar 2023 können Projektvorschläge eingereicht werden. Dafür ist das beigefügte Formular zu verwenden. Die Projektvorschläge sollten nicht länger als zwei Seiten sein. Projektvorschläge können ausschließlich auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Verspätet eingereichte oder unvollständige Projektvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die Botschaft wird voraussichtlich im April 2023 Rückmeldung zu den eingereichten Vorschlägen geben. Aussichtsreiche Projektträger werden zur Einreichung eines förmlichen Projektantrags aufgefordert. Nach Bewilligung durch das Auswärtige Amt wird ein Zuwendungsvertrag nach deutschem Recht geschlossen. Ein mehrmonatiger Vorlauf ist einzuplanen. Aus diesem Grund sollten Projekte nicht vor Sommer 2023 starten. Nach Abschluss des Projekts ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der erhebliche Nachweis- und Berichtspflichten enthalten wird. Dieser wird durch das Auswärtige Amt evaluiert. Mittel, die ggf. entgegen dem Projektzweck und den Vertragsbestimmungen verwendet wurden, müssen zurückgezahlt werden.

Rückfragen werden ab dem 3. Januar 2023 beantwortet: info@belgrad.diplo.de (Stichwort: Stabilitätspakt 2023).

Formulare

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