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Beglaubigungen von Kopien oder Unterschriften
Wenn Sie in Serbien leben, können Sie bei der Botschaft Belgrad Kopien und/oder Unterschriften beglaubigen lassen. Hierzu ist eine Terminbuchung erforderlich.
Terminbuchung
Termine für Beglaubigungen sind ausschließlich über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft verfügbar. Bitte buchen Sie Ihren Termin online und bringen die ausgedruckte Bestätigung bei Ihrer Vorsprache mit. Im Falle von Kopiebeglaubigungen können Sie sich bei Ihrem Termin auch vertreten lassen. Für Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich vorsprechen.
Termine stehen morgens bzw. vormittags zur Verfügung. Im Falle von Kopiebeglaubigungen nimmt die Bearbeitung je nach Umfang der Unterlagen ggf. längere Zeit in Anspruch. In diesen Fällen können Sie die Unterlagen am Tag Ihres gebuchten Termins später abholen. Kopiebeglaubigungen werden montags bis donnerstags um 15:00 Uhr und freitags um 12:00 Uhr ausgegeben.
Kopiebeglaubigungen
Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:
- Originale (Zeugnisse, Zertifikate, Urkunden, Ausweisdokumente oder Bescheinigungen etc.); die Kopien sind durch die Botschaft anzufertigen. Bitte bringen Sie keine Kopien mit.
- Ihr gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument, oder, falls Sie sich vertreten lassen: schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht sowie eine Pass- oder Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Pro Beglaubigung fällt unabhängig von der Seitenzahl der Originale eine Festgebühr in Höhe von 24,83 € (je nach Wechselkurs ca. 2.900 RSD) an.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beglaubigung in Einzelfällen abgelehnt werden kann, wenn bspw. Zweifel an der Echtheit des vorgelegten Originals bestehen. Sollte kein Original vorgelegt werden, kann eine einfache Kopie eines Originals nicht beglaubigt werden.
Unterschriftsbeglaubigungen
Bitte legen Sie bei Ihrem Termin Folgendes vor:
- nicht unterschriebenes Original des Schreibens, Antrages oder Formulars, unter dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll
- Ihr gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
- Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Je Beglaubigungsvermerk ist eine Festgebühr in Höhe von 56,43 € (je nach Wechselkurs ca. 6.600 RSD), im Falle einer Namenserklärung: 79,57 € (je nach Wechselkurs ca. 9.400 RSD), zu entrichten.
Hinweise: Bitte beachten Sie, dass die Unterschriftsbeglaubigung in Einzelfällen abgelehnt werden kann, wenn sich bspw. aus einer vorgefertigten Vollmachtserklärung Zweifel ergeben, dass die Form der öffentlichen Beglaubigung ausreicht. In diesen Fällen (z.B. Grundstückskaufvertrag, Gesellschafterversammlung zu einer GmbH-Gründung, Erbauseinandersetzung etc.) empfiehlt sich grundsätzlich, das zu beurkundende Rechtsgeschäft in Deutschland von einem Vertreter ohne Vollmacht durch einen Notar beurkunden zu lassen. Anschließend kann die Unterschriftsbeglaubigung unter der nachträglichen Genehmigungserklärung bei der Botschaft erfolgen. In diesen Fällen legen Sie bitte zusätzlich zur vorgefertigten Genehmigungserklärung die notarielle Urkunde zumindest in Kopie vor.
Nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes ist die Botschaft nicht befugt, Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen bei Kontoeröffnungen, Kreditvergaben von mehr als 15.000 € und vergleichbaren Fällen vorzunehmen („Legitimitätsprüfungen“). Bitte wenden Sie sich wegen des weiteren Vorgehens an die Bank, die Ihnen die Unterlagen zugeschickt hat und erfragen Sie, ob gegebenenfalls eine Partnerbank oder ein Notar in Serbien oder einem angrenzenden EU-Mitgliedstaat die erforderliche Identitätsbestätigung vornehmen kann. Eine Sonderregelung gilt nur für Sperrkonten ausländischer Studierender, siehe hier.