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Eheschließung

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Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen serbischen oder deutschen Standesamt, welche Unterlagen zur Eheschließung benötigt werden. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen. Die Botschaft kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.

Eheschließung in Serbien

Die deutsche Botschaft Belgrad kann keine Eheschließungen vornehmen. Es gibt in Serbien keine Möglichkeit, eine Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts zu schließen.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen serbischen Standesamt, welche Unterlagen zur Eheschließung dort benötigt werden. Nur das zuständige serbische Standesamt kann verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen geben. Die folgenden Informationen erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Für deutsche Staatsangehörige, die in Serbien heiraten wollen, ist in der Regel die Vorlage folgender Unterlagen im Original erforderlich:

  • Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine mehrsprachige Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Eheschließenden genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen. Es muss mit einer Apostille versehen sein. Weitere hierzu Informationen finden Sie unten.
  • gültiges Ausweisdokument (i.d.R. deutscher Reisepass)
  • deutsche mehrsprachige bzw. internationale Geburtsurkunde. Sollten Sie nicht in Deutschland geboren sein, kontaktieren Sie bitte das serbische Standesamt, um zu klären, in welcher Form die Geburtsurkunde vorzulegen ist.
  • im Falle von Vorehen: Scheidungsurteil, Scheidungsurkunde, ggfs. Sterbeurkunde des ehemaligen Ehepartners, ggf. mit amtlicher Übersetzung und Apostille
  • Nachweis zum Aufenthaltsstatus in Serbien (bei Aufenthalt unter 90 Tage: polizeiliche Anmeldung für Ausländer, bei Aufenthalt über 90 Tage: serbische Aufenthaltserlaubnis)

Das zuständige Standesamt in Serbien kann weitere Unterlagen anfordern. Eine in Serbien erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Es kann unter Umständen jedoch empfehlenswert sein Ihre Eheschließung auch bei den deutschen Behörden registrieren zu lassen. Hierfür müssten Sie sich an das für Ihren Wohnort bzw. für Ihren letzten Wohnort in Deutschland zuständige Standesamt wenden. Sollten Sie in Serbien wohnen, können Sie den Antrag auch über die Botschaft stellen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsangehörige

Zur Eheschließung in Serbien benötigen Deutsche neben weiteren Unterlagen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis, das durch das zuständige Standesamt in Deutschland ausgestellt wird. Eine erweiterte Meldebescheinigung ist in der Regel nicht ausreichend. Die deutsche Botschaft Belgrad kann keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen.

Der deutsche Standesbeamte muss zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses in begrenztem Umfang auch Feststellungen über die Person und die Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten treffen und benötigt dazu Urkunden über den ausländischen Verlobten. Bitte planen Sie daher genügend Zeit für die Einholung aller erforderlichen Unterlagen ein.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes oder Aufenthaltes in Deutschland zuständig. Falls niemals ein Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland bestanden hat, erstellt das Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin das Ehefähigkeitszeugnis.

Eheschließung in Deutschland

Sollte eine Eheschließung in Deutschland geplant sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige inländische Standesamt. Nur dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen.

In der Regel muss eine Bescheinigung durch den serbischen Verlobten vorgelegt werden, dass aktuell keine Ehe besteht. In Serbien werden keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt. Serbien ist nicht Vertragsstaat des Übereinkommens vom 5. September 1980 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. Serbische Staatsangehörigen die im Ausland (z.B. Deutschland) heiraten möchten, wird seitens des serbischen Standesamtes, das den jeweiligen Geburtenregistereintrag führt, eine Ledigkeitsbescheinigung (uverenje o slobodnom bračnom stanju) ausgestellt, dass die jeweilige Person „freien Familienstandes“ ist. In dieser Ledigkeitsbescheinigung, die inländischen Stellen in der Regel mit Übersetzung und Apostille vorgelegt wird, wird grundsätzlich auch der Grund der Erteilung vermerkt, z.B. „zwecks Eheschließung“, und auch der/die Verlobte eingetragen. Bei gleichgeschlechtlicher Ehe wird der/die Verlobte nicht eingetragen.

Für die Anmeldung der Eheschließung erhalten Sie in der Regel einen Formularvordruck des Standesamtes, auf dem die Unterschriftsbeglaubigung bei der Botschaft erfolgen kann, wenn einer der Verlobten in Serbien wohnhaft ist. Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung finden Sie hier.

Immer wieder fordern inländische Standesämter auch eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben seitens der Verlobten bzw. zum Familienstand. Bitte erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Standesamt, ob eine unterschriftsbeglaubigte Erklärung ausreichend ist und ob Ihnen das Standesamt einen Vordruck zur Verfügung stellt. § 13 PStG regelt nicht, in welcher Form die eidesstattliche Versicherung abzugeben ist. Somit ist auch die Schriftform oder Unterschriftsbeglaubigung zulässig. Welche Form sie für ausreichend hält, entscheidet die zuständige Inlandsbehörde im Rahmen ihres Ermessens. Sollte kein Vordruck des Standesamtes vorhanden sein oder eine Unterschriftsbeglaubigung seitens der inländischen Behörde als nicht ausreichend erachtet werden, kontaktieren Sie uns bitte vorab über unser Kontaktformular.

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