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Führungszeugnis beantragen

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Sollten Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis/Aufenthaltstitel verfügen, können Sie ein deutsches Führungszeugnis auch online beantragen. Ansonsten kann der Antrag persönlich oder per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden. Die Botschaft kann Ihre Unterschrift beglaubigen.

Allgemeines

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis).Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z.B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen. Sollten Sie über einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel sowie über ein Kartenlesegerät verfügen, können Sie ein deutsches Führungszeugnis auch online beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier. Ansonsten kann der Antrag persönlich oder per Post beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Unterschriftsbestätigung durch die Botschaft

Sollten Sie sich für die Antragstellung per Post entscheiden, müssen Personendaten und Unterschrift amtlich bestätigt sein. Die amtliche Bestätigung kann u.a. durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung, so auch durch die deutsche Botschaft Belgrad in Form einer konsularischen Bescheinigung erteilt werden.

Für die konsularische Bescheinigung bei der Botschaft Belgrad ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft erforderlich. Bitte bringen die Mailbestätigung ausgedruckt mit zum Termin. Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:

  • ausgefülltes, noch nicht unterschriebenes Antragsformular. Eine englische oder französische Sprachversion finden Sie hier. Der Antrag muss die vollständigen Personendaten (insbesondere den aktuellen Familiennamen sowie einen ggf. abweichenden Geburtsnamen) enthalten.
  • aktuelles Reise- bzw. Ausweisdokument
  • Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 34,07 € (je nach Wechselkurs ca. 4000 RSD) an.

Bitte richten Sie den Antrag anschließend an:

Serbisches Führungszeugnis beantragen

Bitte wenden Sie sich an die serbischen Behörden, um bei Bedarf eine Bescheinigung über die Straffreiheit in Serbien zu beantragen.

Unverbindlichen Informationen der Botschaft zufolge sind in Serbien die Polizeistationen für die Erteilung der Bescheinigung zuständig, an die Sie sich direkt wenden können. Nach serbischem Recht antragsberechtigte Personen können grundsätzlich auch online über das Serviceportal der serbischen Behörden einen Antrag stellen (Serbisch). Als Privatperson können Sie sich diesbezüglich auch an einen Rechtsanwalt wenden, der die Beschaffung ggf. in Vertretung in Serbien übernehmen könnte. Die aktuelle Anwaltsliste der Deutschen Botschaft Belgrad finden Sie hier.

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