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Ausfuhrbescheinigung zur Mehrwertsteuererstattung
Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einer deutschen oder anderen EU-Zollbehörde bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung für in Deutschland erworbene Waren durch die Botschaft erteilt werden.
Allgemeines
Im Preis deutscher Waren sind grundsätzlich 19% Mehrwertsteuer (MWSt) enthalten. Werden Waren von einem Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU erworben und exportiert und übersteigt der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer 50,00 €, so kann die MWSt zurückerstattet werden. Hierbei handelt es sich um eine Steuererleichterung des deutschen Staates gegenüber dem Verkäufer, die von den meisten Geschäften an den Kunden weitergegeben wird. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.
Bereits beim Kauf der Ware in Deutschland muss der Kunde dem Verkäufer mitteilen, dass die Ware zur Ausfuhr ins außereuropäische Ausland bestimmt ist. Ihm wird dann eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt. Viele Geschäfte haben die Mehrwertsteuerrückerstattung einem Tax Free-Service übertragen. In diesen Fällen erhalten Sie anstelle der o.g. Bescheinigung ein entsprechendes Tax Free-Formular.
Bei der Ausreise aus Deutschland (bzw. aus der EU) müssen diese Vordrucke zusammen mit dem Reisepass als Nachweis Ihres außereuropäischen Wohnsitzes sowie den erworbenen Waren den deutschen Zollbehörden vorgelegt werden, damit die Ausfuhr bestätigt werden kann. Bei Flugreisen ist für im Handgepäck mitgeführte Waren die Zollstelle des letzten Abflughafens bzw. der letzten Grenze innerhalb der EU zuständig. Auf dem Landweg sind grundsätzlich die Zollbehörden des EU-Mitgliedstaates, den Sie vor Ausreise als letztes berühren, für die Erteilung der Ausfuhrbescheinigung zuständig. Sollten Sie ein Tax Free-Formular erhalten haben, wird Ihnen die Mehrwertsteuer in der Regel direkt bei der Ausreise am Flughafen bzw. an der Grenze von einer Tax Free-Agentur erstattet. Andere Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigungen sollten Sie nach Ausreise per Post an den Verkäufer schicken und ihn um Erstattung der Steuer bitten.
Ausfuhrbescheinigung durch die Botschaft
Nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn das Einholen der Bestätigung auf dem Ausfuhrformular bei einem deutschen oder einem anderen EU-Zollamt bei der Ausreise nicht möglich war, kann die Ausfuhrbestätigung für in Deutschland erworbene Waren durch die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung erteilt werden. Hierfür gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ausfuhrbestätigung durch eine deutsches Zollbehörde. Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob ein Ausnahmefall vorliegt. Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für die Steuerbefreiung grundsätzlich gilt, dass die Ware nachweislich innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangt sein muss. Eine Ausfuhrbescheinigung kann nicht ausgestellt werden, sofern die Waren in einem anderen europäischen Land (z.B. Frankreich) gekauft wurden.
Für die Beantragung einer Ausfuhrbescheinigung bei der Botschaft Belgrad ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft erforderlich. Bitte bringen Sie die Mailbestätigung ausgedruckt mit zum Termin. Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:
- die in Deutschland gekaufte Ware, möglichst in Originalverpackung (Gesamtwert der Ware einschließlich Mehrwertsteuer über 50,00 €)
- aktuelles Reise bzw. Ausweisdokument mit eingetragenem Wohnsitz in Serbien (außerhalb der EU) zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware
- falls keine serbische Staatsangehörigkeit: serbische Aufenthaltserlaubnis
- Nachweise zur Reiseroute (Boardkarte, Bus-, Bahntickets, Einreisestempel)
- Originalrechnung mit serbischer Rechnungsadresse und Ausfuhrvordruck bzw. Tax Free-Vordruck
- Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 34,07 € (je nach Wechselkurs ca. 4000 RSD) an.