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Liste von Rechtsanwälten in Serbien

Artikel

Sie benötigen rechtlichen Beistand oder Kontakt zu einem Notar in Serbien? Wir stellen Ihnen außerdem Informationen zum Rechtssystem, zum Anwaltszwang und zu Anwalts- bzw. Gerichtskosten zur Verfügung. Bei Beauftragung eines Anwalts müssen Sie selbst für alle Kosten aufkommen.

Rechtsberatung und Rechtsauskünfte

Die Botschaft kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte zu serbischem Recht erteilen. Wenden Sie sich bitte hierfür an die serbischen Behörden oder kontaktieren Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt. In Serbien erteilen Gerichte, Gemeindebehörden und die örtlichen Zentren für Sozialarbeit (die u. a. die Funktion der Vormundschaftsbehörde und des Jugendamtes erfüllen) kostenlose Rechtsauskünfte. Bei Gemeinden und Sozialzentren beschränkt sich dies auf Auskünfte zu ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. In Deutschland erteilt das Bundesverwaltungsamt in Köln Auskünfte zu Fragen des serbischen Rechts.

Anwaltszwang und Anwaltskosten

In Serbien zugelassene Rechtsanwälte sind vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden vertretungsberechtigt. Es besteht in Zivil- und Handelsverfahren kein Anwaltszwang.

Ausnahmen gelten für Serbien nach der serbischen Zivilprozessordnung (ZPO), wenn der Aufenthaltsort des Beklagten unbekannt ist; sich die beklagte Partei im Ausland befindet und eine Zustellung nicht möglich ist; die beklagte Partei nicht prozessfähig ist und keinen gesetzlichen Vertreter hat; beide Parteien von demselben gesetzlichen Vertreter vertreten werden; Rechtsinteressen der beklagten Partei und des gesetzlichen Vertreters in Konflikt stehen. In diesen Fällen wird ein Rechtsbeistand vom Gericht bestellt. Eine Anwaltspflicht besteht gemäß der ZPO in außerordentlichen Rechtsmittelverfahren, das heißt im Revisionsverfahren, bezüglich des Antrags auf Überprüfung eines rechtskräftigen Urteils und bei der Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn alle ordentlichen Rechtsmittel erschöpft sind.

Eine Pflichtverteidigung im Strafprozess ist in Serbien nach serbischer Strafprozessordnung (StPO) vorgesehen, wenn der Angeschuldigte festgenommen wurde oder sich im Hausarrest befindet; es sich um eine mit einer Freiheitsstrafe von acht oder mehr Jahren bedrohte Straftat handelt; auch in diesem Fall ist die Teilnahme des Pflichtverteidiger bereits beim ersten Verhör vorgesehen; der Beschuldigte stumm, taub oder unfähig ist, sich selbst erfolgreich zu verteidigen; in diesem Fall ist die Teilnahme des Pflichtverteidiger bereits beim ersten Verhör vorgesehen; die Strafverhandlung in Abwesenheit des Angeschuldigten stattfindet, ist ein Pflichtverteidiger ab Erlass des jeweiligen Beschlusses vorgesehen, ebenso bei Abwesenheit des Beschuldigten im Falle einer Strafverhandlung in der Berufungsinstanz; der Angeklagte aus dem Gerichtssaal wegen Verstoß gegen die gerichtliche Ordnung entfernt wurde; er sich in einer stationären psychiatrischen Behandlung befindet; ab Beginn von Verhandlungen des Angeklagten mit der Staatsanwaltschaft über den Abschluss einer Vereinbarung über das Geständnis der Straftat sowie bei einer Vereinbarung über die Zeugenaussage des Angeklagten oder einer Vereinbarung über die Zeugenaussage des Verurteilten. Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, wird gemäß Art. 76 der StPO der Pflichtverteidiger von Amts wegen bestellt, wenn der Angeschuldigte den Pflichtverteidiger nicht selbst ausgewählt und beauftragt hat.

Anwaltskosten sind im Anwaltstarif der Republik Serbien (Tarifa o nagradama i naknadama troškova za rad advokata) geregelt. Die Höhe der Gebühr wird nach dem zugrunde liegenden Streitwert ermittelt. Die Gebührenordnung ist jedoch im Einzelfall nicht bindend und eine Vereinbarung abweichender Sätze oder pauschaler Honorare ist zulässig. Rechtsanwälte dürfen ein Honorar in Höhe von bis zu 30 % des Streitwerts vereinbaren. Im Verhältnis zu Ausländern kann auch eine Liquidierung nach der Gebührenordnung des Landes vereinbart werden, dessen Staatsangehöriger der Mandant ist. In der Praxis sind serbische Anwälte erfahrungsgemäß nicht bereit, für Ausländer zu den in der offiziellen Gebührenordnung vorgesehenen Sätzen tätig zu werden.

Prozesskostenhilfe für Bedürftige ist de jure sowohl im Straf- als auch im Zivilprozess vorgesehen. Einheitliche Regelungen sowie Ausführungsbestimmungen fehlen jedoch, so dass die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem zuständigen Gericht obliegt. Eine Befreiung der Verfahrenskosten kann auch ausländischen Staatsbürgern gewährt werden. Dem Antrag auf Befreiung der Verfahrenskosten ist ein Vermögensnachweis der heimischen zuständigen Behörde beizufügen. Bei der Entscheidung über die Befreiung der Verfahrenskosten beurteilt das Gericht im Zivilverfahren alle Umstände und berücksichtigt insbesondere den Wert des Streitgegenstands, die Anzahl der Personen, denen die Partei Unterhalt leisten sowie das Einkommen und Vermögen der Partei und ihrer Familienangehörigen. In Anbetracht des allgemein niedrigen Einkommensniveaus (im Durchschnitt ca. 370,00 € bis 400,00 € monatlich) dürften Ausländer nur in seltenen Fällen als bedürftig eingestuft werden.

Die kostenlose Rechtshilfe ist in Serbien im Gesetz über die kostenlose Rechtshilfe (Zakon o besplatnoj pravnoj pomoći) geregelt. Privatpersonen (auch Ausländer), die sich einen Rechtsbeistand nicht leisten können, kann eine kostenfreie anwaltliche Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung gewährt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag auf kostenlose Rechthilfe ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Stadtverwaltung der Stadt Belgrad nach Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Antragstellers oder am Ort der Erbringung der kostenlosen Rechtshilfe zu stellen.

Gerichtskosten

Die Kosten des Verfahrens setzen sich unter anderem zusammen aus den Sachverständigengebühren, Zeugenvergütungen, Übersetzergebühren und gerichtlichen Gebühren, deren Höhe durch das Gerichtsgebührengesetz (Zakon o sudskim taksama) festgelegt ist. Die Höhe der Kosten und für welche Prozesshandlung die Prozesskosten zu tragen sind, können somit vorab berechnet werden. In die Kosten fließen auch die Anwaltskosten der Partei, die im Verfahren obsiegt, wobei diese Kosten vom Gericht, unabhängig von der Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Partei, anhand dem Anwaltstarif der Republik Serbien berechnet werden. Die Gerichtskosten sind streitwertabhängig. Sie belaufen sich bei Zivilprozessen mit einem Streitwert von z.B. 4.000,00 € für die Klage- und Urteilsgebühr auf umgerechnet etwa 320,00 €. Vor Wirtschaftsgerichten betragen die Sätze bei dem gleichen Streitwert insgesamt etwa 420,00 €.

Jede Partei trägt zunächst die eigenen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständigengebühren, worunter auch Dolmetscher- und Übersetzergebühren sowie Zeugenvergütungen fallen). Die unterlegene Partei ist der obsiegenden Partei anschließend erstattungspflichtig. Der Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei erstreckt sich bezüglich des Rechtsbeistandes nur auf die in der Gebührenordnung für Rechtsanwälte vorgesehenen Sätze. Diese liegen zumindest für Ausländer regelmäßig weit unter den tatsächlichen Kosten. Im Übrigen sind nur diejenigen Kosten erstattungsfähig, die auf einer Anordnung durch das Gericht beruhen (z.B. gerichtlich bestellter Dolmetscher o. ä.). Im Falle eines gerichtlichen Vergleichs werden die Kosten in der Regel zur Hälfte getragen, außer es wird anders vereinbart.

Notare und Dolmetscher

Das Notariatswesen ist 2014 in Serbien eingeführt worden. Es befindet sich weiter im Aufbau. Derzeit sind etwa 200 Notare tätig. Dies entspricht einem Verhältnis von einem Notar pro 25.000 Einwohner. Insgesamt sollen ca. 288 Notare für das gesamte Territorium der Republik Serbien bestellt werden. Die Tätigkeiten der Notare beziehen sich auf folgende Tätigkeitsbereiche: die Erstellung, Beglaubigung und Ausstellung von öffentlichen Urkunden über Rechtsgeschäfte, Erklärungen und Tatsachen, aus denen Rechte hervorgehen, die Beglaubigung von privaten Urkunden und die Verwahrung von Urkunden, Geld, Wertpapieren und anderen Gegenständen.

Eine ausschließliche notarielle Zuständigkeit besteht für notarielle Beurkundungen, etwa bei Vereinbarungen über Unterhaltspflichten und der vollstreckbaren Ausfertigung. Daneben sind die Notare für notarielle Bestätigungen ausschließlich zuständig, insbesondere von immobilienrechtlichen Verträgen, Hypotheken und Pfandversprechen, falls diese keiner vollstreckbaren Ausfertigung bedürfen und Verträgen über die Einführung von Dienstbarkeiten. Weiterhin obliegt den Notaren die notarielle Beglaubigung von Unterschriften, Manuskripten und Abschriften (ab 1. März 2017 in ausschließlicher Zuständigkeit und bis dahin in paralleler Zuständigkeit mit Gerichten und lokalen Selbstverwaltungsbehörden).

Maßgeblich ist insoweit vor allem die notarielle Bestätigung, und zwar hinsichtlich folgender Rechtsgebiete: Erbrecht (Übertragung und Aufteilung von Eigentum auf Lebenszeit; Unterhalt auf Lebenszeit; Übertragung von Erbschaftsanteilen); Familienrecht (Vereinbarung über die Teilung gemeinsamen Eigentums der Ehegatten; Ehevertrag; Vereinbarung über die Verwaltung und Verfügung von gemeinsamen Eigentum) und Immobilienrecht (immobilienrechtliche Verträge; Eigentumsverzichterklärung). Die Notarkosten sind gegenstandswertabhängig. Sie belaufen sich z.B. für notarielle Bestätigungen – etwa bei Immobiliengeschäften – auf etwa 350,00 €, wenn die zu verkaufende Wohnung einen Wert von 90.000,00 € hat. Notarielle Beglaubigungen kosten 3,00 € pro Seite. Für schwerbehinderte Menschen, elternlose Kinder sowie Sozialhilfeempfänger reduzieren sich die Kosten auf 50 %.

In Strafverfahren haben der Landessprache unkundige Angeklagte auf Kosten des Gerichts einen Anspruch auf die Bereitstellung eines Dolmetschers und die Übersetzung sämtlicher ihnen zugestellter gerichtlicher Schriftstücke. Im Zivilverfahren müssen der Landessprache unkundige Parteien ggfs. auf eigene Kosten Dolmetscher/Übersetzer beauftragen. Zu Dolmetscher- bzw. Übersetzerlisten siehe hier.

Liste von Rechtsanwälten und Notaren in Serbien

Haftungsausschluss

Die nachfolgenden Angaben basieren auf den der Botschaft zum Zeitpunkt ihrer Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und erfolgen ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen. Eine Kostenübernahme durch die Botschaft ist nicht möglich. Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch die Botschaft nicht garantiert werden.

Anwalts- und Notarkammer

Anwaltskammer Serbien
Advokatska komora Srbije
Dečanska 13/III
11003 Beograd
Tel.: (00381-11) 3239-072
Telefax: (00381-11) 3232-203
E-Mail: a.k.srbije@gmail.com
Homepage: www.aks.org.rs
Präsident: Veljko Delibašić

Anwaltskammer Belgrad
Advokatska komora Beograda
Dečanska 13/II
11003 Beograd
Tel.: (00381-11) 3239-805 / -846
E-Mail: office@akbgd.org.rs
Homepage: www.akb.org.rs
Präsident: Momčilo Bulatović

Notarkammer
Javnobeležnička komora Srbije
Mačkov Kamen 14, 11040 Beograd
Tel.: (00381 11) 2620 104 / -105
Telefax: (00381 11)2620 122
E-Mail: jks@jks.rs
Homepage: www.beleznik.org
Präsident: Srbislav Cvejić

In Belgrad:

ANĐELIĆ & Partner
Zivil- und Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrs- und Versicherungssachen, Marken- und Patentrecht, Gerichtsdolmetscher für Deutsch und Englisch.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Nein
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Lazara Tasića 1
11000 Beograd
Tel.: 00381-11) 245-6979
Telefax: (00381-11) 245-8027
E-Mail: info@andjelic-partner.com
Homepage: www.andjelic-partner.com

JEREMIĆ LEGAL
Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Ja
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Nein
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Beogradska 41
11000 Beograd
Tel.: +381 11 334 17 34, +49 89 23 000 730
Homepage: www.jeremic-legal.com

JANKOVIĆ, POPOVIĆ & MITIĆ
Zivil- und Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Schiedsgerichte, Patentrecht und gewerbl. Rechtsschutz, Inkasso, Arbeitsrecht, Immobilien- und Baurecht, Energierecht, Aufenthalts- und Arbeitsrecht für Ausländer, Deutsches Recht.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
NBGP Apartments
Vladimira Popovića 8A, Delta House, 5. Stock
11070 Beograd
Tel.: (00381-11) 207-6850
Telefax: (00381-11) 207-6899
E-Mail: office@jpm.rs
Homepage: www.jpm.rs

JOKSOVIĆ, STOJANOVIĆ & Partneri
Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Investments, Banken- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Rechtsstreite, Arbitragen, Forderungseintreibungen, Privatisierungen, Zivilrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Energie- und Umweltrecht, IT-Recht, Gerichtsdolmetscher für Deutsch: RA Milan Joksović.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, Italienisch, S = Deutsch, Englisch, Italienisch
Hadži Melentijeva 46
11000 Beograd
Tel.: (00381-11) 344-5970, 344-0374, 344-6374
Telefax: (00381-11) 344-5972
E-Mail: milan@jsplaw.co.rs, advokjok@eunet.rs
Homepage: www.jsplaw.co.rs

Ivana KESAR
serbisches und deutschsprachiges Recht, Verwaltungs- und Vergehensrecht, Zivilrecht (besonders Erbrecht, Familienrecht und Internationales Recht), Handels- und Gesellschaftsrecht (besonders Firmengründung), Verkehrs- und Versicherungssachen, Rentenrecht, Immobilien- und Baurecht, Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht für Ausländer, Staatsangehörigkeitsrecht, Strafrecht, Gerichtsdolmetscher für Deutsch.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Nebojšina 32a
11000 Beograd
Tel: 011/38-35-330, 064/1117799
Fax: 011/3444036
E-Mail: kesarivana@yahoo.com
Homepage: www.advokativanakesar.com

MIKIJELJ, JANKOVIĆ & BOGDANOVIĆ
Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Investmentrecht, Schutz von geistigem Eigentum, Informationstechnologierecht, Medienrecht, Werberecht, Forderungseintreibungen, Arbeitsrecht, Schutz personenbezogener Daten, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer, Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Energie- und Umweltrecht, Vertragsrecht, Prozess – und Schiedsverfahren, Markteintrittsberatung, Gerichtsdolmetscher für Englisch.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Nein
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch, Französisch
Vlajkovićeva 28
11101 Beograd
Tel.: (00381-11) 324-6185, 323-1970
Telefax: (00381-11) 324-5065
E-Mail: office@mjb.rs
Homepage: www.mjb.rs

PETRIKIĆ & Partneri in Kooperation mit CMS Reich-Rohrwig Hainz
RA Dr. Radivoje Petrikić
Arbeitsrecht, Banken & Finanzen, Commercial, Compliance, Energiewirtschaft & Klimaschutz, ESG, Fonds, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtsschutz, Hotellerie & Freizeitindustrie, Immobilien- & Bauwirtschaft, Infrastruktur & Projekte, Insolvenz & Restrukturierung, Konsumgüter, Life Sciences & Healthcare, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Private Clients, Private Equity, Prozessführung & Schiedsverfahren, Steuerrecht, TMC, Vergaberecht, Versicherung, Wettbewerbsrecht & EU.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein (Österreich: ja)
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Krunska 73
11000 Belgrad
Tel.: (00381-11) 3208 900
Fax: (00381-11) 3208 930
E-Mail: belgrade@cms-rrh.com
Homepage: www.cms.law

PETROVIĆ, MOJSIĆ & Partners
Schiedsverfahren und Meditation, Luftfahrtsrecht & MRO, Versicherungsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Gesellschafts-, Insolvenz- und Handelsrecht, M&A, Transportrecht, Energie- und Umweltrecht, Inkassorecht, Auslandsinvestitionen, IT- & IP-Recht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht, Steuerrecht, Internationales Privatrecht (IPR).
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Vlajkovićeva 12
11000 Belgrad
Tel.: (00381-11) 3240 378, 3233 629
Fax: (00381-11) 3240 378
E-Mail: office@law-firm.rs
Homepage: www.law-firm.rs

Miroslav STOJANOVIĆ in Kooperation mit Wolf THEISS
Beratung in den Bereichen nationales und internationales Recht mit den Schwerpunkten Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- & Finanzrecht, Energie, Wettbe-werbs- & Kartellrecht, Arbeitsrecht, Immaterialgüterrecht & Informationstechnologie, Prozessführung & Alternative Streitschlichtung, Immobilienrecht, Regulatory & Vergaberecht, Steuerrecht.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
PC Ušće
Bulevar Mihajla Pupina 6
11070 Novi Beograd
Tel.: (00381-11) 330-2900
Fax: (00381-11) 330-2925
E-Mail: miroslav.stojanovic@wolftheiss.com
Homepage: www.wolftheiss.com

TSG TOMIĆ, SINDJELIĆ, GROZA
Unternehmensrecht, Ausländische Investitionen und staatliche Förderung, Mergers & Acquisitions, Wirtschaftsrecht, Franchiserecht, Verwaltungsrecht, Intellektuelles Eigentum, Medien, Wettbewerbsschutz, Öffentliches Auftragswesen, Privatisierung, Arbeitsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer, Immobilien- & Baurecht, Gerichtsverfahren, Internationales Inkasso-, Luftfahrtrecht, Mediation - Alternative Streitbeilegung, Schiedsverfahren, Familien- und Erbrecht, Ordnungswidrigkeiten und Wirtschaftsverstöße.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, Russisch, S = Deutsch, Englisch, Russisch
Carice Milice 3
11000 Beograd
Tel./Fax: (00381-11) 328-5153, 328-5227, 328-5208
E-Mail: office@tsg.rs
Homepage: www.tsg.rs

Nataša S. VUČKOVIĆ
Zivilrecht (Familien-, Erbrecht), Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht
Gerichtsdolmetscher für Deutsch und Englisch.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Nein
M= Deutsch, Englisch, S= Deutsch, Englisch
Kraljice Natalije 70/II
11000 Beograd
Tel.: (00381 11) 2646671, (00381 11) 3676342
Fax: (00381 11) 2684428
Mobil: (0038163) 272592
Email: natavuck@gmail.com, vuckolaw@eunet.rs

VR LEGAL - VODINELIĆ RAJIĆ
Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht, Ausländerrecht, Ausländische Direktinvestitionen und staatliche Förderung, Streitbeilegung, Datenschutz & Privatsphäre, Restrukturierung und Insolvenz, Geistiges Eigentum, Verwaltungsrecht, Inkasso, Immobilienrecht und Infrastruktur, Familienrecht, Erbrecht, Ordnungswidrigkeiten, Wirtschaftsverstöße
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M= Deutsch, Englisch, S= Deutsch, Englisch
Koče Kapetana 51
11111 Beograd
Tel.: (00381 11) 4398 147
Mobil: (0038162) 26 30 30

E-Mail: office@vrlegal.rs
Homepage: www.vrlegal.rs

DOKLESTIĆ, REPIĆ & GAJIN z.a.k.
u.A. Wirtschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Zivilrecht.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, Französisch, S = Deutsch, Englisch, Französisch
Petra Kočića 4
11000 Beograd
Tel./Fax: (00381-11) 414 3360/ (00381-11) 414 3369
E-Mail: slobodan.doklestic@doklestic.law
Homepage: www.doclestic.law

TANJA GLIŠIĆ
u.A. Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Datenschutz, Recht des geistigen Eigentums, Zivilrecht.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, Französisch, S = Deutsch, Englisch, Französisch
Bulevar kralja Aleksandra 83
11000 Beograd
Mobil: +381 64 5780796
E-Mail: advokattanjaglisic@gmail.com

Außerhalb Belgrads:

Ivona ANTIĆ
Zivilrecht, Handelsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Englisch, S = Deutsch, Englisch
Cara Dušana-Dušanov bazar-Kupola lok.105
18000 Niš
Tel.: + 381 (0) 18 4100 600, + 381 (0) 526 090
Mobil: + 381 63 458 566
Fax: + 381 (0) 526 090
E-Mail: office@advokatiantic.rs
Homepage: www.advokatiantic.rs

Dr. Nebojša STANKOVIĆ
Wirtschaftsrecht, Zivilrecht (Prozessführung und Schiedsverfahren), Investitionen, Bank- und Finazrecht mit Forderungseintreibungen, Arbeitsrecht, Steuerrecht, IT Law und künstliche Intelligenz, Fusionen & Übernahmen, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Menschenrechte.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, S = Englisch, Deutsch
Obrenovićeva 36/4
18000 Niš
Tel.: + 381 18 4150 222, + 381 63 774 1298
Fax: + 381 18 415 0227
E-Mail: nebojsa@nebojsa.com, office@stankovicandpartners.com
Homepage: www.nebojsa.com, www.stankovicandpartners.com

Nikola BOŽIĆ
Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht, Immobilien, Restitution/Entschädigung
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Serbisch, Deutsch, Englisch, S = Serbisch, Deutsch, Englisch
Jovana Boškovića 14
21000 Novi Sad
Tel.: + 381 65 848 9999
E-Mail: office@kancelarijabozic.com, nikola.bozic@kancelarijabozic.com

Đorđe JEFTIĆ
Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Ausländische Investitionen, Mergers & Acquisitons, Intellektuelles Eigentum, Wettbewerbsschutz, Gerichtsverfahren, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer, Inkasso und Zwangsvollstreckung, Immobilien & Baurecht, Schiedsverfahren, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Gerichtsdolmetscher für deutsche Sprache.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Grčkoškolska 6
21000 Novi Sad
Tel./Fax: + 381 64 2000888
E-Mail: office@jeftic.rs
Homepage: www.jeftic.rs

ŠUNJKALAW
Wirtschaftsrecht, Ausländische Investitionen, Bank- und Finanzrecht, M&A, IT/IP Recht, Insolvenzrecht und Internationales Insolvenzrecht, Internationales Inkasso-, Medienrecht, Donau-Transportrecht, Steuerrecht, immobilienrecht, Internationales Sportrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Familien- und Erbrecht, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Strafrecht mit Fokus auf Wirtschaftskriminalität, Anti-Korruptions- und Betrugsbekämpfungs-Recht, Wiederherstellung von Vermögenswerten, Ordnungswidrigkeiten etc.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Sremska Nr. 4/1
21000 Novi Sad
Tel.: + 381 (0) 21 47 21 788
Fax: + 381 (0) 21 6617 541
E-Mail: office@sunjkalawoffice.com
Homepage: www.sunjkalawoffice.com

Jovana NEŠIĆ LIČANIN
Zivilrecht (Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schuldrecht); Strafrecht (auch Jugendstrafrecht); Verwaltungsrecht; Arbeitsrecht; Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
S = Serbisch, Deutsch, Englisch
Kralja Milana 27
17500 Vranje
Tel.: +381 658941430
E-Mail: nesicjovana2@gmail.com

Egon BORAL
Zivilrecht (Familien-, Erb-, Wirtschaftsrecht), Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Gerichtsdolmetscher für Deutsch und Ungarisch.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, Ungarisch, S = Deutsch, Englisch, Ungarisch
Narodne omladine 2
23000 Zrenjanin
Tel.: (00381-23) 566-986
Mobil: (00381) 64-255-4759
E-Mail: egonboral@gmail.com
Homepage: www.egon-boral.business.site

Marija PRIJIĆ
Zivilrecht, Handelsrecht, Insolvenzrecht, Zwangsvoll-streckungsrecht, Gerichtsdolmetscherin für Deutsch.
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Nein
M = Deutsch, Englisch, S = Deutsch, Englisch
Đure Jakšića 1
23000 Zrenjanin
Tel.: (00381-23) 522-018
Mobil: (00381) 64 15 64 206
E-Mail: marija.prijic@gmail.com

Kristijan KARAN

Wirtschaftsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht (Unternehmensgründung und Strukturierung, Verträge und Vereinbarungen, Risikobewertung, Grenzüberschreitende Transaktionen, Ausländische Investitionen); Zivilrecht (Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht); Internationales Privatrecht (Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, Internationales Familienrecht, Internationale Streitbeilegung); Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Arbeitsrichtlinien);Strafrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht.

Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, Ungarisch S = Deutsch, Englisch, Ungarisch
Kralja Aleksandra 12, Postfach Nr. 122
21101 Novi Sad
Mobil: (00381) 66 07 88 93
E-Mail: kristijan@karanlawoffice.com, Homepage: karanlawoffice.com

VUK VUČKOVIĆ
Versicherungsrecht, Handels-und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Internationales Privatrecht, Einwanderungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
Zur Vertretung an deutschen Gerichten zugelassen: Nein
Bereitschaft, dt. Referendare zur Ausbildung aufzunehmen: Ja
M = Deutsch, Englisch, Französisch, Ungarisch, Italienisch, Spanisch S = Deutsch, Englisch; Französisch, Ungarisch, Italienisch
Stražilovska 27/1
21000 Novi Sad
Tel.: 00381-21) 300 27 67
Mobil: (00381-63) 450086
E-Mail: office@advo.rs
Homepage: www.advo.rs

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