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Beurkundungen
Die Beurkundung ist eine besondere gesetzliche Form im deutschen Rechtsverkehr. Einige Erklärungen bedürfen dieser Form, um wirksam zu werden. Unten stehend finden Sie eine Übersicht über die bei der Botschaft Belgrad möglichen Beurkundungen.
Beurkundungen bei der Botschaft Belgrad
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Serbien haben und ein gewisser Deutschlandbezug zu erkennen ist, können Sie bei der Botschaft eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht beurkunden lassen. Auch die grundsätzlich erforderliche Zustimmungserklärung der Mutter kann beurkundet werden.
Das Sorgerecht richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, lebt das Kind in Deutschland, nach deutschem Recht. Dieses sieht bei unverheirateten Eltern die Alleinsorge der Mutter vor. Um die elterliche Sorge gemeinsam ausüben zu können, müssen beide Eltern eine Sorgeerklärung abgeben.
Um über einen in Deutschland befindlichen Nachlass (z.B. ein Grundstück oder Konto) verfügen zu können, benötigen die Erben in der Regel einen von einem deutschen Nachlassgericht erteilten Erbschein. Der Antrag hierfür kann auch bei der Botschaft beurkundet werden.