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Staatsangehörigkeitsfragen

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Hier finden Sie nützliche Informationen rund um das Thema Staatsangehörigkeit. Für Personen, die im Ausland leben, ist in Staatsangehörigkeitsfragen grundsätzlich das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Anträge können bei der Botschaft gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass am 27.06.2024 das neue Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Informationen sind hier zusammengefasst.

Staatsangehörigkeitsrechtliche Anträge können bei der Botschaft Belgrad gestellt werden. Die Botschaft kann Sie hierbei beraten, über die Erfolgsaussichten Auskunft geben und Anträge an das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder ggf. an eine andere zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde weiterleiten. Dort wird über den jeweiligen Antrag entschieden. Bei Antragstellung über die Botschaft können zudem gebührenfrei Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen vorgenommen werden. Anträge können grundsätzlich jedoch auch direkt bzw. durch einen Bevollmächtigten beim BVA eingereicht werden.

Unten stehend finden Sie einige Hinweise zu Anträgen auf Erwerb oder Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder zum Spätaussiedlerverfahren. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und auch zu weiteren Verfahren finden Sie stets aktualisiert auf der Website des BVA. Es sind grundsätzlich Originale vorzulegen. Es muss mit langen Bearbeitungszeiten beim BVA (auch deutlich über einem Jahr) gerechnet werden.

Die wichtigsten staatsangehörigkeitsrechtlichen Antragsverfahren

Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit können bei der Botschaft Belgrad gestellt werden. Besondere Personengruppen können die deutsche Staatsangehörigkeit auch im Ausland unter erleichterten Bedingungen erwerben.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Zuständig für in Serbien lebenden Personen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Der Antrag kann in diesem Falle auch über die Botschaft Belgrad gestellt werden.

Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und Formularen finden Sie in der entsprechenden Rubrik auf der Website des BVA.

Bitte nehmen Sie sich Zeit die Unterlagen vollständig vorzubereiten und senden Sie uns vor Antragstellung zumindest einige relevante Unterlagen (Scans als PDF) mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes zu, indem Sie sich bitte zunächst mit dem Nachrichtentext „Scan“ über das Kontaktformular an uns wenden. Sie erhalten dann eine automatische Nachricht mit Angabe unserer E-Mail-Adresse, an die Sie die Unterlagen übersenden können. Sie werden dann seitens der Botschaft kontaktiert, ggf. auch direkt zur Vereinbarung eines Termins.

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