Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Zuständig für in Serbien lebenden Personen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA). Der Antrag kann in diesem Falle auch über die Botschaft Belgrad gestellt werden.
Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen und Formularen finden Sie in der entsprechenden Rubrik auf der Website des BVA.
Bitte nehmen Sie sich Zeit die Unterlagen vollständig vorzubereiten und senden Sie uns vor Antragstellung zumindest einige relevante Unterlagen (Scans als PDF) mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes zu, indem Sie sich bitte zunächst mit dem Nachrichtentext „Scan“ über das Kontaktformular an uns wenden. Sie erhalten dann eine automatische Nachricht mit Angabe unserer E-Mail-Adresse, an die Sie die Unterlagen übersenden können. Sie werden dann seitens der Botschaft kontaktiert, ggf. auch direkt zur Vereinbarung eines Termins.