Serbische Urkunden mit Kosovo-Bezug
Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Serbische Standesämter können weiterhin Urkunden für Personenstandsfälle im Kosovo und Nachregistrierungen für Personen mit Kosovo- Bezug ausstellen.
Sollte es sich hierbei um eine Nachbeurkundung handeln ist die Verwendung von serbischen Urkunden unproblematisch. Eine Nachbeurkundung ist daran erkennbar, dass das in einer serbischen Internationalen Urkunde unter Rubrik 2 genannte Standesamt nicht mit dem, im Siegel genannten, übereinstimmt.
Das serbische Personenstandsgesetz legt für die Gemeinden der aus serbischer Sicht „Autonomen Provinzen Kosovo und Metohija“ Ersatzstandesämter fest, die Urkunden über dort eingetretene Personenstandsfälle ausstellen:
Serbisches Ersatzstandesamt | zuständig für folgende Städte und Gemeinden im Kosovo |
Niš | Priština und Podujevo, Glogovac, Obilić, Lipljan und Kosovo Polje |
Kragujevac | Peć, Istok und Klina |
Kraljevo | Kosovska Mitrovica, Srbica, Zubin Potok, Vučitrn, Zvečan und Leposavić |
Kruševac | Prizren, Orahovac, Suva Reka und Gora |
Jagodina | Đakovica und Dečani |
Vranje | Gnjilane, Vitina, Kosovska Kamenica und Novo Brdo |
Leskovac | Uroševac, Kačanik, Štimlje und Štrpce |
Bei Internationalen Urkunden geht die ausstellende Behörde (Ersatzstandesamt) aus dem Siegel hervor.
Für Personstandsfälle ab dem 17.02.2008 (Unabhängigkeitserklärung des Kosovo) sind aktuelle kosovarische Urkunden zu beschaffen. Eine Urkundenbeschaffung oder -überprüfung durch die deutsche Botschaft Belgrad kann in diesem Falle nicht erfolgen. Zu kosovarischen Urkunden und deren Legalisation durch die deutsche Botschaft Pristina finden Sie weitere Informationen hier.