Serbische Urkunden mit Kosovo-Bezug
Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Serbische Standesämter stellen weiterhin Urkunden für Personenstandsfälle im Kosovo aus.
Sollte es sich hierbei um eine Nachbeurkundung handeln und ist dies auch deutlich erkennbar (ausstellende Stelle ist das serbische Standessamt), ist die Verwendung von serbischen Urkunden unproblematisch. Ab 17.02.2008 (Unabhängigkeitserklärung des Kosovo) ausgestellte serbische Personenstandsurkunden hingegen, die im Namen von Standesämtern auf dem Staatsgebiet des Kosovo ausgestellt wurden, d.h. als ausstellende Stelle geht aus der serbischen Urkunde ein Standesamt im Kosovo hervor, werden durch die Botschaft zurückgewiesen. In diesem Falle sind aktuelle kosovarische Urkunden zu beschaffen.
Eine Urkundenbeschaffung oder -überprüfung durch die deutsche Botschaft Belgrad kann in diesem Falle nicht erfolgen. Zu kosovarischen Urkunden und deren Legalisation durch die deutsche Botschaft Pristina finden Sie weitere Informationen hier.