Sperrkonto in Deutschland
Ein Sperrkonto dient im Visumverfahren als eine Möglichkeit des Nachweises ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland, unter anderem bei Anträgen zur Studienbewerbung, zum Studium, zum Sprachkurs oder Schulbesuch, zur Arbeitsplatzsuche oder zur Berufsausbildung.
Um ein Sperrkonto in Deutschland zu eröffnen, können Sie sich grundsätzlich an jede Bank in Deutschland wenden. Bei der Auswahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht zwingend erforderlich. Anbieter, die weltweit die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland ermöglichen, finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Die Kontoeröffnung erfolgt in vielen Fällen online. Für ggf. erforderliche Unterschriftsbeglaubigung beim Rechts- und Konsularreferat der Botschaft ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem notwendig.
Falls Sie Ihr Sperrkonto auflösen möchten, weil Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, legen Sie bitte den Ablehnungsbescheid der jeweiligen Bank vor.
Falls Sie Ihr Sperrkonto auflösen möchten, weil Ihr Visumantrag zurückgezogen oder anderweitig erledigt wurde, benötigen Sie eine konsularische Bescheinigung. Bitte buchen Sie hierfür einen entsprechenden Termin über das Online-Terminvergabesystem und legen bei Vorsprache im Original vor:
- Ihr gültiges Reisedokument (Reisepass)
- Sperrkontobestätigung
- Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 34,07 € (je nach Wechselkurs ca. 4000 RSD) an.