Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland
Ein Sperrkonto dient im Visumverfahren als eine Möglichkeit des Nachweises ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Deutschland, unter anderem bei Anträgen zur Studienbewerbung, zum Studium, zum Sprachkurs oder Schulbesuch, zur Arbeitsplatzsuche oder zur Berufsausbildung.
Um ein Sperrkonto in Deutschland zu eröffnen, können Sie sich grundsätzlich an jede Bank in Deutschland wenden. Bei der Auswahl des Anbieters haben Sie freie Wahl. Ein Deutschlandaufenthalt ist zur Eröffnung eines Sperrkontos nicht zwingend erforderlich. Anbieter, die weltweit die Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland ermöglichen, finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.
Die Kontoeröffnung erfolgt in vielen Fällen online. Sollte die Kontoeröffnung lediglich postalisch möglich sein, so können die Eröffnungsunterlagen mit Unterschriftsbeglaubigung und evtl. weiteren erforderlichen Unterlagen über den diplomatischen Kurier an die Bank weitergeleitet werden. Für die Unterschriftsbeglaubigung beim Rechts- und Konsularreferat der Botschaft ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem notwendig. Bitte buchen Sie sich in der Kategorie „Sonstige konsularische Angelegenheiten (Kopie- und Unterschriftsbeglaubigungen, konsularische Bescheinigungen)/ Drugi konzularni poslovi (overa kopije, overa potpisa, izdavanje konzularnih potvrda)“ ein und bringen die ausgedruckte Mailbestätigung mit zum Termin. Bitte bringen Sie neben den Eröffnungsunterlagen auch einen vorfrankierten Umschlag der deutschen Post mit. Eine Online-Briefmarke können Sie bspw. über die Website der Deutschen Post erwerben. Als Absender ist Ihr voller Name, Ihre postalische Anschrift und ggfs. Ihre Kundennummer zu nennen. Durch den Versand per diplomatischen Kurier können längere Versandzeiten entstehen.