Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Übersetzungen, Anerkennung

Versteckt Übersetzter

Versteckt Übersetzter, © BO Belg/Canva.com

Artikel

Die Botschaft kann Übersetzungen aus Serbien nicht prüfen oder inhaltlich beglaubigen. Die Botschaft verfügt über keine durch sie „anerkannten“ Übersetzer in Serbien. Es wird geraten, sich stets bei der jeweils zuständigen inländischen Stelle nach den Anforderungen an Übersetzungen zu erkundigen.

Anforderungen abhängig von inländischen Stellen

Inländische Behörden legen ihre Anforderungen an Übersetzungen aus Serbien selbst fest. Die Botschaft erhält immer wieder Informationen, dass inländische Behörden wie beispielsweise die Arbeitsagenturen oder Anerkennungsbehörden in Deutschland nur Übersetzungen von in Deutschland anerkannten Übersetzern akzeptieren. Bitte klären Sie in Ihrem eigenen Interesse im Vorhinein, welche Anforderungen für die Übersetzung von serbischen Dokumenten von Ihrer zuständigen Behörde in Deutschland gestellt werden.

Übersetzungsprüfung/-beglaubigung

Die Botschaft nimmt keine Übersetzungen vor. Aus Kapazitätsgründen kann die Botschaft leider keine Prüfung von Übersetzungen vornehmen oder die inhaltliche Richtigkeit bestätigen (Übersetzungsbeglaubigung). Kopien von serbischen und sonstigen Übersetzungen können selbstverständlich beglaubigt werden, siehe hierzu unter Kopiebeglaubigung. Es wird geraten die Übersetzung direkt bei einem in Deutschland anerkannten Übersetzer durchführen zu lassen.

Übersetzerlisten

Eine Liste zu in Deutschland oder in Serbien anerkannten Übersetzern liegt der Botschaft nicht vor. Die Botschaft kann keine formale Anerkennung hiesiger Übersetzer vornehmen. Sie finden die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Landesjustizverwaltungen, die nach dem jeweiligen Landesrecht die allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer auflistet, hier.

Das serbische Justizministerium stellt auf seiner Website (serbisch) eine Datenbank über alle offiziellen Gerichtsübersetzer und -dolmetscher in Serbien zur Verfügung. Serbische Gerichtsübersetzer und -dolmetscher werden durch das Justizministerium nur unter gewissen Voraussetzungen offiziell ernannt. Grundsätzlich muss der Übersetzer bzw. Dolmetscher über einen entsprechenden Hochschulabschluss für die bestimmte Fremdsprache (alternativ Feststellung durch eine Prüfungskommission) und über umfassende Sprachkenntnis in mündlicher und schriftlicher Form verfügen, die Rechtsterminologie der Sprache, von der er und in die er übersetzt, beherrschen sowie mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Übersetzungsarbeit nachweisen können.

nach oben