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Grenzübertrittsbescheinigung

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In einigen Fällen verlangen die Ausländerbehörden im Inland einen Nachweis, dass Sie auch tatsächlich ausgereist sind bzw. das Bundesgebiet verlassen haben.

Die Botschaft kann auf dem Vordruck der Ausländerbehörde bescheinigen, dass Sie persönlich bei der Botschaft in Belgrad vorgesprochen haben. Diese Bescheinigung wird grundsätzlich gebührenfrei erteilt.

Sie müssen hierzu einen Termin über unser Online-Terminvergabesystem buchen und persönlich vorsprechen. Auch Kinder müssen persönlich vorsprechen. Bitte legen Sie in jedem Falle vor:

  • Ihr gültiges Reise- oder Ausweisdokument mit Ausreisestempel (im Original mit einer Kopie). Bitte achten Sie darauf, auch die Seiten im Pass zu kopieren, auf denen sich Ausreisestempel befinden.
  • Vordruck der Ausländerbehörde im Original (Grenzübertrittsbescheinigung)
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