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Rentenangelegenheiten

Artikel

Sie haben einige Zeit in Serbien gearbeitet? Sie sind serbischer Staatsangehöriger und arbeiten nun in Deutschland? Vielleicht fragen Sie sich, wie sich die Arbeit in verschiedenen Ländern auf Ihre spätere Rente auswirken wird. Hier finden Sie einige Informationen und Kontaktdaten.

Deutsch-jugoslawisches Sozialversicherungsabkommen

Serbien und Deutschland haben grundsätzlich unterschiedliche Systeme der sozialen Sicherheit. Für Deutschland und Serbien gilt aber weiterhin das bisherige deutsch-jugoslawische Sozialversicherungsabkommen vom 12. Oktober 1968. Auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung erfahren Sie, was das Abkommen ist, wie es sich auf das deutsche Recht auswirkt und welche Ansprüche Sie in Serbien bzw. Deutschland aus einer Tätigkeit im jeweils anderen Staat haben. Gerne können Sie sich im Rahmen der Internationalen Rentenberatungstage der deutschen Rentenversicherung individuell zu den sozialen Systemen der beiden Länder beraten lassen, die grundsätzlich einmal jährlich in Deutschland und in Serbien stattfinden. Informieren Sie sich zu Ort und Termin ebenfalls auf der Website der deutschen Rentenversicherung.

Kontaktdaten

Zur Beantwortung individueller Fragen ausschließlich zum Rentenrecht Serbiens stehen Ihnen zur Verfügung:

Sollten Sie Fragen zum deutschen Rentenrecht haben, so wenden Sie sich bitte an den deutschen Rentenversicherungsträger, zu dem Sie zuletzt Beiträge gezahlt haben:

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