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Rückführungsfragen deutscher Inlandsbehörden

Artikel

Deutsche Inlandsbehörden haben oftmals Fragen zu Einzelfällen von Rückführungen serbischer Staatsangehöriger nach Serbien. Die serbischen Behörden sind hierbei Ihr erster Ansprechpartner. Hier finden Sie Kontaktdaten und weitere Informationen.

Allgemeines

Zwischen Deutschland und Serbien gilt seit dem 08.11.2007 das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rücknahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt, außerdem das deutsch-serbische Durchführungsprotokoll zum Rückübernahmeabkommen vom 29.03.2011, in Kraft seit 22.11.2011. Auf deutscher Seite sind für das Stellen und die Bearbeitung eines Rückübernahmeersuchens die für die Ausführung des Ausländerrechts zuständigen Stellen (Ausländerbehörden) oder das Bundespolizeipräsidium – Referat 25, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, E-Mail: bpolp@polizei.bund.de, zuständig.

Kontaktstelle in Serbien

Deutsche Inlandsbehörden, die in Einzelfällen Fragen zur Rückführung nach haben, insbesondere in Bezug auf konkrete medizinische Anforderungen bei oder nach der Ankunft, auf psychologische Betreuung oder allgemein medizinische oder sozialamtliche Nachversorgung in Serbien, können diese direkt per E-Mail in englischer Sprache (der fachmedizinische Teil kann in deutscher Sprache verfasst sein) an die in Serbien zuständige Stelle mitteilen:

Am Flughafen Belgrad ist im Transitbereich ein eigenes Büro für Rückführungen eingerichtet (Kancelarija za readmisiju), das über einen 24-stündigen ärztlichen, Sozial- und Beratungsdienst verfügt, das auf Einzelprobleme eingehen kann und sich auch, wenn gewünscht, um die Weiterreise der betroffenen Personen an ihren Heimatort kümmert.

Das Kommissariat für Flüchtlinge und Migration der Republik Serbien hat auf seiner Homepage u.a. in serbischer, deutscher und englischer Sprachfassung die Broschüre „Leitfaden für die Rückkehrer aufgrund des Rückübernahmeabkommens“ veröffentlicht, die Betroffenen umfangreiche Informationen zur Orientierung und Reintegration in Serbien zur Verfügung stellen.

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