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Hinweise für russische Staatsangehörige

04.10.2022 - FAQ

FAQ

Die Einreise nach Deutschland ist für Staatsangehörige der Russischen Föderation mit gültigem Visum weiterhin möglich. Informationen über die aktuell gültigen Voraussetzungen einer Visumserteilung finden Sie unter folgenden Link.

Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft in Belgrad grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig ist, die im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft in Belgrad, d.h. in Serbien, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben. Visumanträge anderer Personen kann die die Deutsche Botschaft in Belgrad daher grundsätzlich nicht bearbeiten. Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz in Belarus, Russland oder der Ukraine haben bzw. bei Beginn des Krieges hatten.

Ausnahmen gelten nur für russische Staatsangehörige, die ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt - etwa zur Erwerbstätigkeit oder zur Aufnahme eines Studiums - beantragen und denen die Beantragung an der für sie zuständigen Auslandsvertretung in Russland aufgrund der möglichen Gefahr, der sie sich durch eine Rückkehr zur Visumbeantragung aussetzen würden, nicht zumutbar ist. Dies kann insbesondere für Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Dissident*innen und Kriegsdienstverweigerer gelten.

WEITERE HINWEISE:

Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, sondern muss in Deutschland erfolgen. Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch das Generalkonsulat/die Botschaft nicht erteilt werden.

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