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Arbeiten ohne Fachqualifikation. Die „Westbalkanregelung“

Westbalkanregelung

Westbalkanregelung, © BO Belg/Canva.com

15.11.2024 - Artikel

gem. § 26.2 BeschV

Allgemeines

Die „Westbalkanregelung“

Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien besteht ein privilegierter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dies gilt für jede Art von Beschäftigung - unabhängig von einer anerkannten Qualifikation.

Voraussetzungen​​​​​​​

  • Sie möchten in Deutschland ohne Anerkennung Ihrer serbischen Berufsausbildung arbeiten, oder
  • Sie möchten in Deutschland eine Tätigkeit ausüben, für die keine Qualifikation erforderlich ist.

Antragstellung

ORT: Visametric, Makedonska 30 Belgrad

VORAUSSETZUNGEN:

Eine Antragstellung ist nur mit Termin möglich. Infos zur Terminregistrierung finden Sie im unten angegebenen Merkblatt.

BITTE BEACHTEN SIE: Sollten Sie nicht der serbischen oder deutschen Sprache mächtig sein, könnte es sein, dass Sie am Schalter aufgrund fehlender Verständigungsmöglichkeit zurückgewiesen werden. In einem solchen Fall wird empfohlen, vorsorglich mit einem Dolmetscher bzw. Dolmetscherin zum Schaltergespräch zu erscheinen.

VISAABHOLUNG: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen. Nach Abschluss der Prüfung können Sie Ihren Pass im Visaannahmezentrum abholen. Sofern von Ihnen zuvor beantragt, wird Ihnen der Pass per Kurier zugesandt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite von Visametric.

Merkblatt

Bitte stellen Sie die im Merkblatt aufgelisteten Dokumente vollständig zusammen. Das hilft uns, Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten zu können.

Arbeiten ohne Fachqualifikation. Die Westbalkanregelung.

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