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Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer

Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer

Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer, © BO Belg/Canva.com

29.10.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

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Eine Verlängerung des Aufenthaltes in Deutschland kann bei der örtlichen Ausländerbehörde für höchstens 2 Jahre gewährt werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie noch während Ihrer Tätigkeit in Deutschland eine neue Werkvertragskarte erhalten, die nicht für die Visumbeantragung erteilt wurde (siehe Feld 12 der Werkvertragskarte), müssen Sie die Verlängerung des Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Eine erneute Visumbeantragung bei der Botschaft ist damit nicht möglich!

Wichtig: Nach Ablauf des Visums/Aufenthaltstitels und Ausreise aus dem Bundesgebiet, kann ein Visum für die Einreise mit einer neuen Werkvertragskarte erst nach einer bestimmten Wartezeit erteilt werden.

  • Bei Voraufenthalt in Deutschland unter 3 Monaten entspricht die Wartefrist dem Zeitraum der Beschäftigung
  • Bei Voraufenthalt in Deutschland unter 9 Monaten beträgt die Wartefrist 3 Monate.
  • Bei Voraufenthalt in Deutschland über 9 Monaten entspricht die Wartefrist dem Zeitraum der Beschäftigung, höchstens jedoch 2 Jahre.

Dokumente

1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n) - Original der Werkvertragsarbeitnehmerkarte. Daraus muss die Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Tätigkeit hervorgehen.

(im Original, ohne Kopien) - Die Arbeitsbescheinigung muss erkennen lassen:

a) seit wann Sie dort beschäftig sind,

b) welche Tätigkeit Sie dort ausgeübt haben.

Die Daten müssen mit dem Arbeitsbuch und dem Listing übereinstimmen.

Die Liste der Renten- und Sozialversicherung soll alle vorherigen Arbeitsverhältnisse bis zum Tag der Antragstellung enthalten.

(Original + 1 Kopie) - Die Krankenversicherung ist gemäß der Formulare DE-101 und DE-106 vorzulegen. Das Anfangsdatum muss mit der Werkvertragskarte übereinstimmen. Die Reisedaten können länger sein, dürfen jedoch nicht kürzer sein als in der Werkvertragskarte angegeben.

35 € für ein Visum bis zu 3 Monaten Aufenthalt zahlbar in RSD.

75 € für ein Visum über 3 Monate Aufenthalt zahlbar in RSD.

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Ein Ausländer und sein Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung, die dem Visumsantrag zugrunde liegen soll, tatsächlich ausgeübt werden soll, d. h. tatsächlich ein auf Durchführung ausgerichtetes „konkretes Arbeitsplatzangebot“ nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und kein reines Scheinarbeitsverhältnis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes im Raum steht.

Eine reine Gehaltszahlung ohne Durchführungsabsicht genügt nicht.

Falscherklärungen sind „unrichtige Angaben“ und nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar. Erfolgt die Handlung gegen einen Vermögensvorteil, wäre eine Strafbarkeit nach § 96 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben. Die entsprechenden Qualifikationstatbestände gelten ebenfalls.

Visastellen und Ausländerbehörden haben bei konkreten Anhaltspunkten der Vorspiegelung eines echten Arbeitsverhältnisses, hinter dem sich ein nur zum Schein eingegangenes und daher nach § 117 BGB nichtiges Arbeitsverhältnis verbirgt, die Möglichkeit, die Strafverfolgungs-behörden einzuschalten.

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe und erkläre gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot im Sinne von § 18 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und ich beabsichtige, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen.

_______________________ _______________________________

Ort, Datum Unterschrift

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Termin

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin. Die Terminbuchung und Antragstellung erfolgt ausschließlich beim externen Dienstleister der Visastelle Visametric, Makedonska 30.

Bitte beachten Sie: Visametric erhebt ein Serviceentgelt in Höhe von 40 Euro (nationale Visa)/ 30 Euro (Schengenvisa), zahlbar in RSD.

Sie können Ihren Termin hier buchen.

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