Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Praktikum

Praktikum

Praktikum, © BO Belg/Canva.com

10.04.2024 - Artikel

Informationen rund um verschiedene Aufenthalte für Praktika in Deutschland

Brauche Ich ein Visum?

Bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen serbische Staatsangehörige für ein Praktikum kein Visum, wenn die Bescheinigung der „Zentralen Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) in Deutschland über das Einvernehmen (ZAV-Bescheinigung) vorliegt.

Bei geplanten Aufenthalten von über 90 Tagen müssen Sie ein Visum beantragen.

Allgemeine Informationen

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Voraussetzungen

Studienfachbezogenes Praktikum:

  • Sie sind an einer serbischen Universität eingeschrieben.
  • Als Nachweis benötigen Sie eine Original-Immatrikulationsbescheinigung.
  • Sie haben bereits mindestens 4 Fachsemester absolviert
  • Das beabsichtigte Praktikum steht in einem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit Ihrem Studium
  • Das Praktikum ist auf eine Dauer von max. 12 Monaten begrenzt
  • Das Praktikantenentgelt muss mindestens 939 € brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden betragen. Sollte kein Entgelt oder ein geringeres gezahlt werden, benötigen Sie eine Verpflichtungserklärung oder einen Nachweis über ausreichendes Eigenkapital zum Lebensunterhalt.
  • Da es sich bei einem Praktikum um eine Arbeitsaufnahme handelt, ist – auch bei einem unentgeltlichen Praktikum – das vorherige Einvernehmen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme durch die ZAV erforderlich.
  • Den Antrag auf Erteilung der ZAV Bescheinigung muss Ihr Praktikumsgeber in Deutschland bei der ZAV-Studierendenvermittlung stellen. Das Antragsformular, Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen sowie die Kontaktadresse der ZAV findet Ihr Arbeitgeber im Merkblatt „Studienfachbezogene Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland“ auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Von Deutschland oder der EU geförderte Praktika und Praktika im Rahmen offizieller Austauschprogramme
  • Praktika von Fach- und Führungskräften, die ein Stipendium aus öffentlichen deutschen Mitteln erhalten oder welche im Rahmen von offiziellen EU-Programmen wie z.B., ERASMUS, DAAD, DJINDJIC, DFG etc. gefördert werden, sowie Praktika im Rahmen des internationalen Austauschprogramms von Verbänden und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen bedürfen keiner Zustimmung durch die ZAV. Sie können den Visumantrag unmittelbar bei Ihrer Auslandsvertretung stellen.

Dokumente

2 Videxformulare in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n)- Praktikumsvertrag, aus dem die Höhe des monatlichen Entgelts hervorgeht.

Original + Kopie(n)- Für den Fall, dass Ihr Praktikumsentgelt weniger als monatlich 939 € brutto beträgt, müssen zusätzliche Finanzierungsnachweise vorgelegt werden, z.B.

  • Einzahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von zurzeit 9.024 € auf ein Sperrkonto in Deutschland, von dem monatlich nur 1/12 des eingezahlten Betrages ausgezahlt werden darf. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei der Bank in Deutschland (gilt nur für Praktika, die im Zusammenhang mit einem laufenden Studium stehen), ODER
  • Verpflichtungserklärung eines Einladers in Deutschland (Die Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort des Einladers zuständigen Ausländerbehörde unterzeichnet werden) ODER
  • Stipendienzusage (z.B. DAAD, Alexander-von-Humboldt-Stiftung, DFG, InWEnt, politische Stiftungen, öffentliche Hochschulen)

Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.


________________________________

Ort, Datum und Unterschrift

Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.

Bei ZAV-Praktika zusätzlich

Original + Kopie(n)

Original + Kopie (n)

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Ein Ausländer und sein Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung, die dem Visumsantrag zugrunde liegen soll, tatsächlich ausgeübt werden soll, d. h. tatsächlich ein auf Durchführung ausgerichtetes „konkretes Arbeitsplatzangebot“ nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und kein reines Scheinarbeitsverhältnis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes im Raum steht.

Eine reine Gehaltszahlung ohne Durchführungsabsicht genügt nicht.

Falscherklärungen sind „unrichtige Angaben“ und nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar. Erfolgt die Handlung gegen einen Vermögensvorteil, wäre eine Strafbarkeit nach § 96 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben. Die entsprechenden Qualifikationstatbestände gelten ebenfalls.

Visastellen und Ausländerbehörden haben bei konkreten Anhaltspunkten der Vorspiegelung eines echten Arbeitsverhältnisses, hinter dem sich ein nur zum Schein eingegangenes und daher nach § 117 BGB nichtiges Arbeitsverhältnis verbirgt, die Möglichkeit, die Strafverfolgungs-behörden einzuschalten.

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe und erkläre gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot im Sinne von § 18 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und ich beabsichtige, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen.

_______________________ _______________________________

Ort, Datum Unterschrift

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Termin

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.

Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.

ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

nach oben