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Berufsausbildung
Ausbildung, © BO Belg/Canva.com
Allgemeine Informationen
Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.
BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.
HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.
Voraussetzungen
- Falls Sie für die Anerkennung das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, stellen Sie nach erhalt der Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG Ihre Antragsunterlagen bitte gemäß unserem Merkblatt „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ zusammen.
Dokumente
1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.
Original + Kopie(n) - Original des Ausbildungsvertrags. Daraus sollten genaue Angaben über Art, Inhalt und Dauer der beabsichtigten Ausbildung hervorgehen. Bei einer betrieblichen Ausbildung muss zudem die Arbeitszeit, der Arbeitsort und die Höhe der Vergütung (mindestens 927,- Euro/ brutto pro Monat) angegeben werden. Sofern der Inhalt der Ausbildung aus dem Vertrag nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Ausbildungsplan vorzulegen.
Original + Kopie(n) - Bei einer schulischen Berufsausbildung sind monatlich 903,- Euro/ netto pro Monat nachzuweisen. Sofern bei einer betrieblichen Berufsausbildung das Ausbildungsgehalt laut Vertrag geringer ausfällt, ist der Differenzbetrag für die gesamte Ausbildung im Voraus nachzuweisen durch:
- eine förmliche Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet(Ausländerbehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit). Die Verpflichtungserklärung muss einen Hinweis auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die -dauer enthalten und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss „nachgewiesen“ sein. (Der Vermerk „glaubhaft gemacht“ ist für einen längerfristigen Aufenthalt nicht ausreichend.) Oder:
- durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein in Deutschland. Bestätigung der Bank im Original.
Original + Kopie(n) - z.B. Diplome, Zeugnisse, jeweils mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien Übersetzungen, Anerkennung.
Original + Kopie(n)
- Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen Sie durch Vorlage eines aktuellen Sprachzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis muss vom Goethe-Institut, von einer ECL- zertifizierten Sprachschule oder vom Österreichischen Institut (ÖSD) ausgestellt sein. Zudem werden Telc-Zertifikate anerkannt, sofern die Prüfung außerhalb Serbiens abgelegt worden ist.
- Dies gilt nicht, wenn der Ausbildungsbetrieb ausdrücklich bestätigt, dass das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse geprüft wurde. Bitte beachten Sie, dass bei kombinierter schulischer und betrieblicher Ausbildung eine Bestätigung beider Ausbildungsstätten vorgelegt werden muss.
Der Sprachnachweis wird auf Echtheit und bei konkreten Anhaltspunkten im Einzelfall auch auf seine Plausibilität und seine Aktualität im Hinblick auf das tatsächliche Sprachvermögen des Antragstellers überprüft. Die Entscheidung über die Plausibilität der Sprachkenntnisse liegt ausschließlich bei der Visastelle.
Original + Kopie(n) - Sofern der betrieblichen Ausbildung ein Sprachkurs vorgeschaltet ist, legen Sie bitte eine entsprechende Teilnahmebestätigung vor. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Sprachkurs zum Erwerb der für die Berufsausbildung erforderlichen Sprachkenntnisse führt bzw. mit dem Ziel absolviert wird, im Anschluss eine Ausbildung zu beginnen.
Original + Kopie(n) - selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit (auf Deutsch oder mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher).
Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.
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Ort, Datum und Unterschrift
Die Gebühr beträgt 75 € Visagebühren.
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-
Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:
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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Termin
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.
Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!