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Visa und Einreise

Mir ist bekannt, dass eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung besteht. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Die Visumgebühr wird in RSD und in bar erhoben. Weitere Informationen zur Höhe der Visumgebühr finden Sie hier.

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