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Wiedereinreise

Fliegendes Flugzeug mit einem nach links zeigenden Pfeil

Wiedereinreise, © BO Belg/Canva.com

18.11.2023 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Bitte prüfen Sie zunächst anhand der folgenden Übersicht, ob Sie ein Visum zur Wiedereinreise benötigen.

Situation

Hinweis

Aufenthaltstitel verloren.

Visum zur Wiedereinreise erforderlich.

Aufenthaltstitel in Deutschland vergessen.

Sofern der Aufenthaltstitel nicht an Sie persönlich zugesandt werden kann: Visum zur Wiedereinreise erforderlich.

Aufenthaltstitel abgelaufen.

Visum zur Wiedereinreise erforderlich.

Aufenthaltstitel noch gültig, aber neuer serbischer Pass.

Einreise nach Deutschland ist möglich, wenn im neuen Pass auf die Passnummer des alten Passes (der auch im Aufenthaltstitel angegeben) verwiesen wird.

Aufenthaltstitel abgelaufen, Ausländerbehörde hat Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4, Abs. 5 AufenthG ausgestellt; diese ist noch

gültig.

Einreise möglich in Verbindung mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel, ansonsten: Visum zur Wiedereinreise erforderlich.

Aufenthaltstitel noch gültig, aber Ausreise aus Deutschland liegt mehr als 6 Monate zurück.

Bitte kontaktieren Sie zunächst die Ausländerbehörde in Deutschland. Sofern diese bestätigt, dass Ihr Aufenthaltstitel noch gültig ist, können Sie damit und der Bestätigung der Ausländerbehörde einreisen. Anderenfalls ist ein Visum zur Wiedereinreise erforderlich.

Bescheinigung der Ausländerbehörde, dass ein Aufenthaltstitel im Bundesgebiet besteht bzw. dass eine Verlängerung beantragt und genehmigt wurde.

Visum zur Wiedereinreise erforderlich.

Videx-Formular

Bitte füllen Sie vor Ihrem Antragstermin das Antragsformular in deutscher Sprache aus. Bitte bringen Sie das Formular in zweifacher Ausfertigung zu Ihrem Abgabetermin zusammen mit den notwendigen Dokumenten (siehe unten) mit. Unterschreiben Sie auch die Belehrung in zweifacher Ausfertigung!

WICHTIG: Die Botschaft rät dringend davon ab, die Hilfe von „Dienstleistern“, die sich in der Nähe der Botschaft aufhalten, zum Ausfüllen der Formulare anzunehmen! So können falsche oder unvollständige Informationen in Ihren Antrag gelangen, die im schlimmsten Fall zu einer Ablehnung führen.

Dokumente

Original + Kopie(n) - In Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben.

2 identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n) - gültiger Reisepass, der mindestens noch ein Jahr gültig ist.

Kopie (n) - Aufenthaltstitel (wenn vorhanden).

Original + Kopie(n) - Polizeiliches Verlustprotokoll mit Übersetzung eines in Deutschland oder Serbien Übersetzungen, Anerkennung, falls Pass/Aufenthaltstitel gestohlen/verloren wurde.

Original + Kopie(n) - Belege über die letzte Ausreise aus Deutschland.

Die Gebühr beträgt 75 € Visagebühren.

Bitte beachten Sie:

Die vollständige Vorlage der oben genannten Unterlagen begründet keinen Anspruch auf ein Visum. Kopien der Unterlagen sind mitzubringen und können nicht von Mitarbeitern der Visastelle gefertigt werden. Die Visastelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen auch nach Antragstellung anzufordern.

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Termin

Sie können montags-freitags zwischen 8 und 9 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung mit vollständigen Unterlagen in der Visastelle Ulica Kneza Milosa 74-76, 11000 Beograd Ihren Antrag auf Wiedereinreise stellen.

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