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Anerkennungspartnerschaft
Icon Anerkennungspartnerschaft, © Rechts eine Aktentasche darüber zwei sich schüttelnden Hände und rechst Urkunden
Allgemeine Informationen
Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.
BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.
HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.
Dokumente
1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.
Original + Kopie(n) - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und Zusatzblatt A für konkretes Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung; Sofern die qualifizierte Beschäftigung eine Berufsausübungserlaubnis erfordert, reichen Sie bitte die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine nicht qualifizierte Beschäftigung ein
Sofern die angestrebte qualifizierte Beschäftigung eine Berufsausübungserlaubnis erfordert:
- Angaben dazu, ob Tarifbindung besteht ODER es sich dem Arbeitgeber um eine kirchliche Einrichtung handelt, der an Regelungen paritätisch besetzter Kommissionen gebunden ist, ODER
- Angaben dazu, dass der Arbeitgeber eine nach § 72 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung ist und die Beschäftigung auch nach Einstufung und Entgelt zu dem angestrebten Zielberuf hinführt
Original + Kopie(n) - Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Antragsteller, nach Einreise, den Ausgleich der festgestellten Defizite innerhalb von höchstens drei Jahren zu ermöglichen
Original + Kopie(n) - Mittelschulzeugnis mit Berufsabschluss/Fachschulzeugnis mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher;
Berufsqualifikation, die eine mindestens zweijährige Ausbildung erfordert hat oder ein Hochschulabschluss mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher - beides muss vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt sein
Original + Kopie(n) - Reichen Sie bitte eine Bestätigung der ZAB darüber ein, dass Ihr Hochschulabschluss oder Ihre Berufsausbildung in Ihrem Ausbildungsland staatlich anerkannt ist.
Wenn Sie über ein Zeugnis der deutschen Auslandshandelskammer (AHK) über Ihren Berufsabschluss verfügen, benötigen Sie keinen Anerkennungsnachweis.
Original + Kopie(n) - Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen Sie durch Vorlage eines Sprachzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau A2 des Europäischen Referenzrahmens. Für Gesundheitsberufe ist das Niveau B1 nachzuweisen. Informationen zum Sprachnachweis können Sie über den Link abrufen.
Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.
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Ort, Datum und Unterschrift
Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD
Hinweise zur Familienzusammenführung
Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit Schengenvisum ist nicht möglich.
Sobald Sie Ihr Visum haben, erhalten Ihre Familienangehörigen zeitnah einen Termin zur Antragstellung.
Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblatt auf unserer Webseite.
Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
Ein Ausländer und sein Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung, die dem Visumsantrag zugrunde liegen soll, tatsächlich ausgeübt werden soll, d. h. tatsächlich ein auf Durchführung ausgerichtetes „konkretes Arbeitsplatzangebot“ nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und kein reines Scheinarbeitsverhältnis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes im Raum steht.
Eine reine Gehaltszahlung ohne Durchführungsabsicht genügt nicht.
Falscherklärungen sind „unrichtige Angaben“ und nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar. Erfolgt die Handlung gegen einen Vermögensvorteil, wäre eine Strafbarkeit nach § 96 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben. Die entsprechenden Qualifikationstatbestände gelten ebenfalls.
Visastellen und Ausländerbehörden haben bei konkreten Anhaltspunkten der Vorspiegelung eines echten Arbeitsverhältnisses, hinter dem sich ein nur zum Schein eingegangenes und daher nach § 117 BGB nichtiges Arbeitsverhältnis verbirgt, die Möglichkeit, die Strafverfolgungs-behörden einzuschalten.
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe und erkläre gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot im Sinne von § 18 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und ich beabsichtige, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen.
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Ort, Datum Unterschrift
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-
Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:
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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Termin
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.
Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!