Was muss ich bei visumsfreier Einreise in den Schengenraum beachten?
Bei einer visumsfreien Einreise müssen Sie auf Verlangen der Grenzkontrollstellen bestimmte Nachweise vorlegen. Können Sie dies nicht, kann Ihnen die Einreise in die Schengener Staaten verwehrt werden.
Nachweise bezüglich des Reisezwecks:
- bei Tourismus: Hotel- und Reisebuchungen
- bei Geschäftsreisen: Bestätigung der in Deutschland ansässigen Firma, Einladung zu Tagungen, Seminaren oder Treffen mit Geschäftspartnern etc.
- bei Besuchsreisen: eine Einladung von Freunden/Verwandten
- sonstige Reisen: Bestätigungen über Sprachkurse, der Schulen oder sonstigen Organisationen
Nachweise bezüglich der Finanzierung:
- Barmittel über € 45,- pro Aufenthaltstag ODER
- Reiseschecks ODER
- eine Verpflichtungserklärung/ Einladung des Gastgebers gem. §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz
Weitere Nachweise:
- Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung € 30.000,00), gültig in allen Schengener Staaten
- Hin- und Rückflugticket bzw. -fahrschein (im Rahmen der 90-Tage-Frist)
- Zustimmungserklärung eines oder beider nicht mitreisenden Elternteils/e mit Übersetzung.
- Beachten Sie bitte auch die aktuellen Hinweis zu EES hier.