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Ermittlung eines Aufenthaltes oder einer Adresse in Serbien

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Die deutsche Botschaft in Belgrad kann keine Adressenermittlungen durchführen. Privatpersonen und Behörden können sich diesbezüglich an einen Anwalt wenden. Deutsche Inlandsbehörden können die Botschaft in Einzelfällen um Unterstützung bitten.

Adressen- und Aufenthaltsermittlung in Serbien

Adressermittlungen können zunächst selbständig zum Beispiel über Telefonregister im Internet durchgeführt werden: z.B. unter www.11811.rs (Telefonbuch für private Nummern, Adressen, Branchenbuch, nur auf Serbisch verfügbar).

Die An- bzw. Abmeldung des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts ist in Serbien verpflichtend. Es gibt jedoch kein öffentliches Melderegister. Serbische Behörden erteilen Privatpersonen, Inlandsbehörden und Unternehmen aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich keine Auskünfte bezgl. der Adresse oder anderer persönlicher Daten, ohne das Einverständnis der betroffenen Person einzuholen. Dies gilt in der Regel auch in Fällen, in denen Rechtsanwälte die serbischen Behörden um Ermittlung von Adressen, Aufenthaltsorten und persönlichen Daten von Privatpersonen bitten. Eine Ausnahme besteht im Zwangsvollstreckungsrecht. Das Gesetz über die Vollstreckung und Sicherung (Zakon o izvršenju i obezbeđenju) sieht bestimmte Fälle vor, in denen der Gläubiger oder sein beauftragter Rechtsanwalt, unter bestimmten Voraussetzungen, Auskunft über Daten von serbischen Behörden, anderen juristischen Personen und Einzelunternehmern verlangen können. Die Botschaft empfiehlt Privatpersonen, Unternehmen und auch Inlandsbehörden sich bezüglich einer Adressenermittlung an einen Anwalt zu wenden (siehe Rechtsanwaltsliste).

Die Adressermittlung von in Serbien ansässigen juristischen Personen und Einzelunternehmen ist in der Regel unproblematisch. Das serbische Handelsregister wird von der Agentur für Handelsregister (Agencija za privredne registre-APR) geführt und ist eine zentralisierte öffentliche Datenbank, die Aufzeichnungen aller in der Republik Serbien registrierten Unternehmen, Einzelunternehmen und anderer juristischer Personen enthält. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Agentur für Handelsregister (auf Serbisch und Englisch verfügbar).

Die Aufenthaltsermittlung von Schuldnern kann auch von Detekteien bzw. Privatdetektiven durchgeführt werden. Die Tätigkeit von Detektiven ist in Serbien gesetzlich geregelt und es ist ratsam, sich an lizenzierte Privatdetektive zu wenden. Detektivkosten können je nach Anbieter und Aufwand variieren. Detekteien und Privatdetektive finden Sie im Internet unter dem Stichwort „detektivska agencija“.

Für deutsche Inlandsbehörden

Inlandsbehörden können in Einzelfällen im Rahmen von Amtshilfeersuchen die Unterstützung der Botschaft in Anspruch nehmen, die ein entsprechendes Ersuchen an die serbischen Behörden weiterleiten kann. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen die serbischen Behörden in der Regel keine Auskünfte zu Meldeadressen, erteilen, ohne das Einverständnis der betroffenen Person einzuholen. Aus diesem Grund können auch Amtshilfeersuchen deutscher Inlandsbehörden eine längere Bearbeitungszeit beanspruchen (auch Bearbeitungszeiten von deutlich über einem Jahr sind möglich) und führen nur selten zu einer positiven Rückmeldung. Kann das Einverständnis der betroffenen Person nicht eingeholt werden, so wird die Anfrage in der Regel seitens der serbischen Behörden abschlägig beantwortet. Eine Anfrage an die serbischen Behörden mit einer öffentlich-beglaubigten Einverständniserklärung der gesuchten Person kann das Verfahren wiederum erleichtern. Die Botschaft selbst hat keine weiteren Möglichkeiten die Adresse der betroffenen Person zu ermitteln.

Sollten Sie dennoch ein Amtshilfeersuchen stellen wollen, übersenden Sie bitte eine kurze Schilderung des Sachverhaltes, warum die Adresse des Betroffenen erforderlich ist, sowie möglichst genaue Angaben zur betroffenen Person vorab über unser Kontaktformular.

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