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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

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Ihr Pass ist während der Reise nach Serbien abgelaufen, wurde verloren oder gestohlen? Sie haben Ihre Bankkarten verloren? Es kam zu einem Unfall, medizinischen Notfall, zu einer Festnahme oder sogar zu einem Todesfall in Serbien? Hier finden Sie nützliche Informationen zu diesen Themen.

Notreisedokument bei Passverlust, -ablauf

Sollten Sie während eines kurzfristigen Aufenthaltes in Serbien Ihre Ausweispapiere verloren haben bzw. sollten Ihre Ausweispapiere Ihnen gestohlen worden oder kurzfristig abgelaufen sein, kann die Deutsche Botschaft einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Dieses Dokument wird für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens jedoch für einen Monat ausgestellt. Mit diesem Dokument können Sie NUR nach Deutschland zurückreisen, nicht jedoch in andere Länder reisen, die nicht auf der Rückreiseroute nach Deutschland liegen.

Hinweis: Sollten Sie in Serbien verbleiben bzw. Ihre Reise weiter fortsetzen wollen oder sollten Sie in Serbien wohnhaft sein und ihr reguläres Ausweisdokument abgelaufen sein, müssten Sie ein reguläres Reise- bzw. Ausweisdokument unter Vorlage vollständiger Unterlagen beantragen, siehe hier.

Zur Ausstellung eines Reiseausweises zur Rückkehr müssen folgende Unterlagen (grundsätzlich) im Original vorgelegt werden:

  • vollständig und leserlich ausgefüllter Antrag: das Antragsformular für Erwachsene finden Sie hier, das für Minderjährige hier zum Download oder Sie erhalten es bei Vorsprache.
  • zwei aktuelle biometrische Lichtbilder: Der Fotomustertafel sind alle Anforderungen zu entnehmen. Unverbindlich und ohne Gewähr werden hier einige Fotografen in Belgrad aufgeführt. Die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlungen aus.
  • bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis; bei Verlust oder Einziehung: (Verlust-)Protokoll der serbischen Polizeibehörden und ein sonstiger Identitätsnachweis (z.B. Kopie des verlorenen, gestohlenen oder eingezogenen Ausweisdokuments, Führerschein etc.). Diese erhalten Sie bspw. bei der Polizei Belgrad in der Ulica Ljermontova 12a.

Im Falle von Minderjährigen zusätzlich:

  • aktuelle Reise- bzw. Ausweisdokumente der Eltern
  • ggf., falls gemeinsame Sorge für den Minderjährigen besteht und der andere Sorgeberechtigte nicht vorspricht: öffentlich beglaubigte Vollmacht oder Einverständniserklärung und Kopie des gültigen Reise- oder Ausweisdokuments des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Es können unter Umständen weitere Unterlagen erforderlich werden (z.B. zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder zur Abstammung), siehe insbesondere hier.

Es wird eine Gebühr in Höhe von 52,00 € fällig, die in bar in RSD (zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs) oder auch per Kredit- oder Debitkarte (Visa/MasterCard) in Euro zu begleichen ist. Bitte buchen Sie zur Beantragung grundsätzlich einen Termin über das Online-Terminvergabesystem. In eiligen Fällen erreichen Sie die Rechts- und Konsularabteilung montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer +381 11 306 44 00, je nach Kapazität kann Ihnen ggf. ein kurzfristiger Sondertermin (ausschließlich für die Beantragung eines Reiseausweises zur Rückkehr) gewährt werden. Folgend unsere Adresse:

Geld-/EC-, Kreditkartenverlust

Bei Geldverlust ist eine Versorgung mit Bargeld durch Geldüberweisung wie z.B. Western Union oder MoneyGram möglich. Verwandte oder Freunde können Ihnen hiermit weltweit Geld innerhalb weniger Minuten zukommen lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Bei Verlust oder Diebstahl von deutschen EC- oder Kreditkarten sollten Sie diese sofort sperren lassen. Dies ist unter folgender zentraler Rufnummer in Deutschland möglich: 0049-30-4050 4050 oder 0049-116 116. Sie sollten zudem eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgeben.

Krankheit/Unfall

Die Notrufnummer der Polizei in Serbien ist 192, die Feuerwehr erreichen Sie unter 193, einen Krankenwagen unter 194. Die ADAC-Notrufzentrale erreichen Sie unter +49 89 22 22 22, den serbischen Partner-Automobilclub AMSS unter 1987 oder +381 11 333 1111.

Die ärztliche Versorgung in Serbien, insbesondere in staatlichen Krankenhäusern, entspricht nicht immer den Standards oder der Qualität wie man sie aus Deutschland gewohnt ist. Eine medizinische Erstversorgung ist in der Regel jedoch auch in Serbien gesichert. Es wird dringend geraten, vor Reiseantritt eine Auslandsreisekrankenversicherung sowie eine Rücktransportversicherung abzuschließen und regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichendem Umfang mit sich zu führen. Serbische private medizinische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern zum Teil höhere Gebühren als für Einheimische.

Deutsche Staatsangehörige haben mit der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung wie serbische Staatsangehörige grundsätzlich nur Zugang zur (kostenlosen) staatlichen medizinischen Versorgung (staatliche Krankenhäuser). Es sind in der Regel lediglich sehr geringe Zuzahlungsbeträge zu leisten. Notfallbehandlungen (z.B. bei Lebensgefahr) erfolgen grundsätzlich kostenfrei. Auch einige Medikamente sind kostenfrei erhältlich. Zahnärztlicher Schutz fällt allerdings nicht hierunter. Außer in Notfällen muss der deutsche Versicherte vor der Behandlung allerdings seine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle des „Republikfonds für Krankenversicherung“ (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen. Dort wird dann eine „Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Sachleistungen“ (Potvrda o koriscenju davanja u naturi un zdravstvenim organizacijama) erteilt. Diese Bescheinigung wird anschließend beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt. Eine Liste der Zweigstellen des Republikfonds und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.

Die Stadt Belgrad hat eine deutschsprachige Liste von Krankenhäusern in Belgrad auf ihrer Website eingestellt. Der Republikfonds Krankenversicherung stellt eine englischsprachige Liste von Gesundheitseinrichtungen in ganz Serbien zur Verfügung. Auf der Ärzteliste der Botschaft sind (u.a. deutschsprachige) Ärzte und medizinische Einrichtungen verschiedener Fachrichtungen in Belgrad aufgeführt. Die Angaben der Liste basieren auf Informationen, die der Auslandsvertretung zum Zeitpunkt der Erstellung vorlagen, und erfolgen ohne Gewähr. Bei Beauftragung einer Ärztin bzw. eines Arztes sind die Auftraggeber bzw. Patienten selbst für die Erstattung der anfallenden Kosten verantwortlich. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Auslandsvertretung oder das Auswärtige Amt kann nicht hergeleitet werden.

Festnahme

Die serbischen Behörden sind dazu verpflichtet die deutsche Botschaft über Inhaftierungen deutscher Staatsangehöriger zeitnah zu informieren, wenn der Inhaftierte dies verlangt. Die Behörden müssen den Inhaftierten auch auf dieses Recht hinweisen. Dies ergibt sich aus Art. 36 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (WÜK).

Wenn Sie jedoch Doppelstaater sind und neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, ist konsularische Hilfe - wenn überhaupt - nur eingeschränkt möglich. Die serbischen Behörden betrachten Sie dann als ihren eigenen Staatsbürger und verbitten sich eine konsularische „Einmischung“ deutscher Auslandsvertretungen.

Sofern Sie eine konsularische Betreuung durch die Botschaft wünschen, wird die Haftanstalt bzw. das Gericht dieses Anliegen an die Botschaft übermitteln. Über Art und Umfang der Betreuung informiert Sie hier in allgemeiner Form das Auswärtige Amt.

Die deutsche Botschaft kann Sie nicht rechtlich vertreten, dies kann nur ein in Serbien zugelassener Rechtsanwalt. Sie bekommen einen Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt, können aber auch auf eigene Kosten einen anderen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Auf der Rechtsanwaltsliste der deutschen Botschaft werden u.a. auch deutschsprachige Rechtsanwälte geführt. Die Angaben in der Liste erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr; die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlungen aus.

Todesfall

Bei Todesfällen deutscher Staatsangehöriger in Serbien informieren die serbischen Behörden die deutsche Auslandsvertretung zeitnah. Sofern sich die Angehörigen nicht bereits selbst bei der Botschaft gemeldet haben, leitet diese ihrerseits in Deutschland über das Bundeskriminalamt eine Angehörigenermittlung ein, damit die Angehörigen durch die örtliche Polizei über das Ableben des Verstorbenen in Kenntnis gesetzt werden können.

Die Botschaft kann bei der Vermittlung eines lokalen Bestattungsunternehmens behilflich sein, das entweder die Überführung des Leichnams nach Deutschland oder die Bestattung in Serbien in die Wege leitet, und stellt – sofern der Leichnam nach Deutschland überführt wird – den hierfür erforderlichen Leichenpass bzw. die Urnenbescheinigung aus. Eine Auflistung lokaler Bestattungsunternehmen finden Sie hier; diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlung aus.

Bitte buchen Sie für die Ausstellung eines Leichenpasses bzw. einer Urnenbescheinigung grundsätzlich einen Termin über das Online-Terminvergabesystem. In eiligen Fällen erreichen Sie die Rechts- und Konsularabteilung montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr bzw. freitags von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr unter der Telefonnummer +381 11 306 44 00, je nach Kapazität kann Ihnen ggf. ein kurzfristiger Sondertermin gewährt werden. Vorzulegende Unterlagen sind im Original:

  • aktuelles Reise- bzw. Ausweisdokument des Verstorbenen
  • Sterbeurkunde (falls aus Serbien: internationale Sterbeurkunde, falls keine internationale bzw. deutsche Urkunde: mit amtlicher Übersetzung und ggf. mit Apostille)
  • serbische ärztliche Todesbescheinigung (ohne Übersetzung ausreichend)
  • im Falle der Urnenbescheinigung: Urne
  • Bescheinigung der serbischen Behörden oder des Bestattungsinstituts, im Falle des Leichenpasses: Bescheinigung, wonach gegen die Beförderung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und wonach der Leichnam ordnungsgemäß eingesargt worden ist, im Falle der Urnenbescheinigung: Bescheinigung über die Einäscherung des Leichnams (möglichst mit Übersetzung)
  • Bestätigung der zuständigen deutschen Friedhofsverwaltung, dass Grabstätte zur Beisetzung der Urne bzw. des Leichnams vorhanden ist
  • Auftragsbestätigung eines serbischen Bestattungsunternehmens
  • wenn Antrag nicht persönlich von Familienangehörigen des Verstorbenen gestellt wird: Vollmacht an ein Bestattungsunternehmen o.Ä.
  • Die Gebühren werden bei Antragstellung per Kredit- oder Debitkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RSD zum aktuellen Tageskurs der Zahlstelle und gerundet auf die Hunderterstelle gezahlt. Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 64,07 € (je nach Wechselkurs ca. 7600 RSD) an.

Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten, die für montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, für freitags von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr festgelegt sind, ist für konsularische Notfälle ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Diesen erreichen Sie unter +381 63 21 93 62 (grundsätzlich nur bis 0:00 Uhr und an Tagen, an denen die Botschaft geschlossen ist (z.B. sonn-und feiertags) ab 08.00 Uhr). Der Bereitschaftsdienst ist für hilfsbedürftige Deutsche in akuten Notlagen bestimmt. Bitte beachten Sie, dass unter dieser Nummer keine Auskünfte zu laufenden Verfahren in Visa- und Passangelegenheiten oder zur Terminsituation, und/oder -buchung erteilt werden!

Wann und wie kann der Bereitschaftsdienst helfen?

Die deutsche Botschaft kann und darf die innerdeutschen Behörden nicht ersetzen; sie ist auch keine Filiale deutscher Reisebüros oder deutscher Banken. Die folgende Tabelle gibt einen nicht abschließenden Überblick, wann und wie der Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Rechts- und Konsularabteilung Ihnen helfen kann.

Wie kann der Bereitschaftsdienst helfen? Was kann bzw. darf der Bereitschaftsdient nicht tun?
In dringenden (z.B. medizinischen) Notfällen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Bitte beachten Sie: finanzielle Nachteile durch das Verpassen eines Fluges oder versäumte Arbeitstage stellen keinen Notfall dar! Vorläufige Reisepässe zur Weiterreise in Drittländer ausstellen. Hier ist eine Beteiligung der inländischen Passbehörde erforderlich. Dies kann weder am Wochenende noch außerhalb der täglichen Öffnungszeiten erfolgen.
Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln. Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten zahlen oder Ihnen die Fortsetzung Ihres Urlaubes finanzieren.
Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen, siehe hier. Kosten für Such- oder Rettungsaktionen übernehmen oder Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.
Ihnen eine Liste mit Anwälten (siehe Anwaltsliste) und Ärzten (siehe Ärzteliste) zur Verfügung stellen. Für Sie in laufende Gerichtsverfahren eingreifen oder serbischen Behörden Weisung erteilen (dies gilt auch für den Fall von Zollproblemen oder bei verweigerter Ein- bzw. Ausreise!)
Bei Festnahmen auf Wunsch anwaltliche Vertretung vermitteln (siehe Anwaltsliste) und Ihre Angehörigen informieren. Für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gericht vertreten.
Bei Versterben eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und ein serbisches Bestattungsinstitut vermitteln. Führerscheinersatzpapiere oder Autopapiere ausstellen.

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