Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Optionspflicht
Optionspflicht
Ab dem 27.06.2024 werden Gesetzesänderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft treten und somit wird auch die Optionspflicht entfallen.
Die Botschaft wird daher ab Mai 2024 keine Anträge mehr auf vorherige Feststellung der Optionspflicht annehmen.