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Beschaffung serbischer Urkunden

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Die Botschaft ist nicht in der Lage, serbische Urkunden zu beschaffen oder auszustellen. Diese erhalten Sie ausschließlich bei den zuständigen serbischen Stellen. Deutsche Inlandsbehörden können im Rahmen von Amtshilfeersuchen die Unterstützung der Botschaft in Anspruch nehmen.

Für Privatpersonen

Nach serbischem Recht antragsberechtigte Personen können personenstandsrechtliche Urkunden (z. B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde) in Serbien grundsätzlich auch online über das Serviceportal der serbischen Behörden beantragen (Serbisch). In Betracht kommende Erben, die dies entsprechend geltend machen, dürften auch antragsberechtigt sein. Wir empfehlen Ihnen alternativ, sich direkt an das zuständige Standesamt in Serbien zu wenden, in dessen Bezirk sich die Personenstandsangelegenheit (z. B. Geburt, Eheschließung, Scheidung, Tod) ereignet haben könnte. In Deutschland lebende Personen können sich im Übrigen auch an die für ihren Wohnort zuständige serbische Auslandsvertretung wenden.

Als Privatperson können Sie sich diesbezüglich auch an einen Rechtsanwalt wenden, der die Beschaffung ggf. in Vertretung in Serbien übernehmen könnte. Die aktuelle Anwaltsliste der Deutschen Botschaft Belgrad finden Sie hier.

Für deutsche Inlandsbehörden

Deutsche Inlandsbehörden können sich ebenfalls an die für ihren Bezirk zuständige serbische Auslandsvertretung wenden. Sie können aber auch im Rahmen von Amtshilfeersuchen die Unterstützung der Botschaft in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie hierzu vorab Kontakt über unser Kontaktformular auf und übersenden Sie:

  • eine kurze Schilderung des Sachverhaltes, warum die Beschaffung der Urkunde erforderlich ist
  • möglichst genaue Angaben zur betroffenen Person: Bei Beschaffung von Geburtsurkunden: Geburtsdatum (Tag, Monat, Jahr), Geburtsort, Staatsangehörigkeit, ggf. zusätzlich Geburtsname, bei Heiratsurkunden zusätzlich: Datum der Eheschließung (Tag, Monat, Jahr), Ort der Eheschließung und bei Sterbeurkunden zusätzlich: Sterbedatum (Tag, Monat, Jahr), Sterbeort.
  • die Versicherung, dass die Belehrung des Betroffenen zum Datenschutz durch Sie erfolgt ist. Zur Beschaffung der Urkunden ist die Übermittlung von Daten an Dritte in Serbien erforderlich. Die Datenschutzbelehrung muss durch die deutsche Inlandsbehörde erfolgen, da dort die notwendigen Daten erhoben werden. Eine Musterbelehrung finden Sie hier. Bitte lassen Sie die Belehrung durch die betroffene Person unterschreiben und uns zukommen.
    In Fällen, in denen die betroffene Person bereits verstorben ist, ist eine Versicherung nicht erforderlich.
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung (s.u.)

Die Botschaft hat anschließend grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine benötigte Urkunde zu beschaffen. Die Urkunde kann einerseits über die Botschaft kostenfrei beim serbischen Außenministerium bei einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer auf serbischer Seite angefordert werden. In begründeten Einzelfällen kann die Botschaft andererseits unter Beauftragung eines hier ansässigen Rechtsanwalts bei einer Bearbeitungsdauer von mindestens ca. sechs Wochen versuchen eine Urkunde beschaffen zu lassen. Dabei fallen Rechtsanwaltskosten an, die zunächst von der Botschaft ausgelegt und dann von Ihrer Behörde per Festsetzungsbescheid eingezogen werden. Sollten Sie diese Variante wählen benötigen wir Ihre Kostenübernahmeerklärung. Bitte beachten Sie, dass serbische Personenstandsurkunden mit Kosovo-Bezug unter Umständen problematisch sein können, siehe hier.

Beschaffung deutscher Urkunden

Deutsche Urkunden bzw. Registerauszüge erhalten Sie direkt beim zuständigen deutschen Standesamt. Eine Beteiligung der deutschen Botschaft ist hier weder vorgesehen noch erforderlich. Ist die Geburt bzw. die Eheschließung im Ausland noch nicht im deutschen Personenstandsregister nachbeurkundet worden, so können Sie dies bei der Botschaft beantragen, sofern Sie in Serbien leben. Zur Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt finden Sie weitere Informationen hier, zur Nachbeurkundung einer Eheschließung hier.

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