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Neuausstellung von Dienst- oder Diplomatenpässen

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Ihr Dienst- oder Diplomatenpass läuft während Ihres dienstlichen Aufenthaltes in Serbien ab? Hier finden Sie nützliche Informationen zur Neuausstellung. Die Botschaft kann im Rahmen des Antragsverfahrens Ihre biometrischen Daten erfassen.

1. Antragstellung auf dem Dienstweg

Die Passstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin entscheidet als zuständige Behörde über den Antrag. Bitte füllen Sie das Antragsformular gemäß den Ausfüllhinweisen aus und legen Sie ggf. erforderliche Unterlagen vollständig bei.

Den Antrag auf Neuausstellung eines Dienstpasses senden Sie bitte zunächst auf dem jeweiligen Dienstweg über die jeweilige inländische Stelle an das Auswärtige Amt. Die inländische Stelle muss die dienstliche Notwendigkeit für die Ausstellung bestätigen. Bitte kopieren Sie Ihren ausgefüllten Antrag vor Absendung.

Im Falle des Antrages auf Neuausstellung eines Diplomatenpasses wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Botschaft, die die dienstliche Notwendigkeit vor Ort bestätigen kann. Die Antragsunterlagen übersenden Sie in diesem Falle nicht, sondern legen diese der Botschaft (Passstelle) vor.

2. Erfassung der biometrischen Daten bei der Botschaft

Wenn Sie im Falle eines Dienstpasses Ihren vollständigen Antrag auf dem Dienstweg abgesandt haben oder aber im Falle eines Diplomatenpasses alle Antragsunterlagen vollständig vorliegen haben und die dienstliche Notwendigkeit bestätigt worden ist, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft. Es werden Lichtbilder, Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfasst. Sie müssen hierfür persönlich vorsprechen. Minderjährige Antragsteller müssen in Begleitung ihrer bzw. ihres Sorgeberechtigten ebenfalls persönlich vorsprechen.

Bitte legen Sie zur Erfassung der biometrischen Daten vor:

  • Ihr bisheriger Dienst-/Diplomatenpass sowie gültiges (privates) Reise- oder Ausweisdokument
  • im Falle eines Dienstpasses: Kopie Ihres ausgefüllten und bereits abgesandten Antragformulars; im Falle eines Diplomatenpasses: ausgefülltes Antragsformular im Original und ggf. zusätzliche Antragsunterlagen
  • zwei aktuelle biometrische Lichtbilder: Der Fotomustertafel sind alle Anforderungen zu entnehmen. Unverbindlich und ohne Gewähr werden hier einige Fotografen in Belgrad aufgeführt. Die Botschaft spricht ausdrücklich keine Empfehlungen aus.
  • bei Minderjährigen: ggf., falls gemeinsame Sorge für den Minderjährigen besteht und der andere Sorgeberechtigte nicht vorspricht: öffentlich beglaubigte Vollmacht oder Einverständniserklärung und Kopie des gültigen Reise- oder Ausweisdokuments des nicht anwesenden Sorgeberechtigten oder, ggf., Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Die Botschaft kann Ihre biometrischen Daten (und im Falle des Diplomatenpasses auch die Antragsunterlagen) anschließend an das Auswärtige Amt weiterleiten. In der Regel wird Ihnen der neue Pass anschließend postalisch übersandt oder er wird in der Botschaft ausgehändigt. Folgend unsere Adresse:

3. Registrierung bei den serbischen Behörden

Sobald Sie Ihren neuen Dienst- oder Diplomatenpass in den Händen halten, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Botschaft und lassen Sie über diese Ihren neuen Pass beim serbischen Außenministerium registrieren.

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