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Antragstellung

FAQ

FAQ

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur mit Termin möglich ist.

Zum Termin bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • zwei ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • ein unterschriebenes Merkblatt
  • alle im Merkblatt aufgeführten Dokumente je im Original und mit zwei Kopien
  • Visumsgebühr gemäß Merkblatt

Wählen Sie unter Visa und Einreise das für Ihren Aufenthaltszweck passende Merkblatt aus und stellen die darin aufgeführten Dokumente vollständig zusammen.

Bitte beachten Sie, dass vollständige Unterlagen die Antragsbearbeitung deutlich verkürzen.

Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihren Wohnsitz haben. Liegt Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Ihr Wohnsitz in Serbien, so wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Belgrad.

Bei Schengen-Visa: Bitte beachten Sie, dass sachlich die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates zuständig ist, in dessen Hoheitsgebiet Ihr alleiniges oder hauptsächliches Reiseziel liegt. Bei der Deutschen Botschaft Belgrad können Sie Ihren Visumantrag also vor allem dann stellen, wenn Sie nach Deutschland reisen wollen.


Abhängig von der jeweiligen Visumskategorie stellen Sie Ihren Visumsantrag entweder

· Bei unserem externen Visaannahmezentrum TLScontact, Omladinskih Brigada 88a (airport city) für die Kategorien Schengenvisa, Westbalkanregelung nach §26 Abs. 2 BeschV, Studium ohne Stipendium (DAAD, ERASMUS, Zoran-Djindjic-Stiftung) , Werkvertragsarbeitnehmer und Binnenschiffer

· In der Visastelle in der Kneza Miloša 75, 11000 Beograd für alle anderen Visakategorien.

Personen aus dem Kosovo, die einen serbischen Reisepass, ausgestellt von der besonderen Passerteilungsstelle in Belgrad („Koordinationsdirektion“) besitzen, unterliegen weiterhin der Visumpflicht. Der Visumantrag ist grundsätzlich bei der zuständigen Auslandsvertretung in Pristina zu stellen.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die handelsüblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

VISAABHOLUNG: Die Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich und hängt von den eingereichten Unterlagen ab. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit eines vollständig eingereichten Visumsantrags mindestens 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit prüfen Sie bitte regelmäßig die Abholliste.

Bereiten Sie deshalb Ihren Antrag im Vorfeld gründlich vor und reichen alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung ein.

Geben Sie im Visumsantrag eine Handynummer an, unter der Sie jederzeit erreichbar sind.

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zu laufenden Vorgängen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sind. Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen.

Sofern über Ihren Antrag innerhalb weniger Tage entschieden werden kann, erhalten Sie direkt bei Antragstellung einen Abholtermin. Sie können über folgenden Link prüfen, ob und wann Sie Ihr Visum abholen können. Sobald Ihr Antrag positiv entschieden wurde, informieren wir Sie telefonisch / per SMS, wann und wo Sie Ihren Reisepass einreichen können. Bitte legen Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person den Reisepass so schnell wie möglich zusammen mit einer Krankenversicherung vor.

Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt worden ist, können Sie dagegen schriftlich innerhalb eines Monats remonstrieren (Widerspruch einlegen). Hierbei sollten Sie auf die im Ablehnungsbescheid aufgeführten Gründe eingehen und Argumente und Nachweise anführen, die aus Ihrer Sicht für eine Visumserteilung sprechen. Im Rahmen der Remonstration wird Ihr Antrag unter Berücksichtigung der von Ihnen eingereichten Argumente und Nachweise neu geprüft.

Ihre Remonstration senden Sie bitte Kontaktformular.

oder, sofern Originaldokumente eingereicht werden, an: Rechts- und Konsularreferat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Kneza Milosa 74-76, P.O. Box 304, 11000 Beograd, Serbien

Eingehende Remonstrationen werden chronologisch abgearbeitet. Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung (in der Regel innerhalb von 3 Monaten) einen Remonstrationsbescheid.

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