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Antragstellung

FAQ

FAQ

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur mit Termin möglich ist.
Wählen Sie unter Visa und Einreise das für Ihren Aufenthaltszweck passende Merkblatt aus und stellen die darin aufgeführten Dokumente vollständig zusammen.

Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihren Wohnsitz haben. Liegt Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Ihr Wohnsitz in Serbien, so wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Belgrad.

Bei Schengen-Visa: Bitte beachten Sie, dass sachlich die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates zuständig ist, in dessen Hoheitsgebiet Ihr alleiniges oder hauptsächliches Reiseziel liegt. Bei der Deutschen Botschaft Belgrad können Sie Ihren Visumantrag also vor allem dann stellen, wenn Sie nach Deutschland reisen wollen.

Abhängig von der jeweiligen Visumskategorie stellen Sie Ihren Visumsantrag entweder

  • Bei unserem externen Visaannahmezentrum Visametric in der Makedonska 30, Beograd 11000, Serbien
  • In der Visastelle in der Kneza Miloša 75, 11000 Beograd
  • Online über das Auslandsportal

Wie Sie den Termin buchen und den Antrag stellen können, lesen Sie bitte im jeweiligem Merkblatt nach.

Personen aus dem Kosovo, die einen serbischen Reisepass, ausgestellt von der besonderen Passerteilungsstelle in Belgrad („Koordinationsdirektion“) besitzen, dürfen für bis zu 90 Tage pro Halbjahr visumsfrei in die Schengener Staaten einreisen, wenn einer der folgenden Aufenthaltszwecke verfolgt wird:

  • Tourismus
  • Geschäftsreise
  • Besuchsreise
  • sonstige Reisen, die nicht in Verbindung mit einer zu genehmigenden Erwerbstätigkeit stehen (z.B. Sprachkurse, Schüleraustausch, Fortbildungen etc.)

Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Was Sie bei visumfreier Einreise in den Schengenraum beachten müssen, finden Sie hier.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die handelsüblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

VISAABHOLUNG: Die Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich und hängt von den eingereichten Unterlagen ab. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit eines vollständig eingereichten Visumsantrags mindestens 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit prüfen Sie bitte regelmäßig die Abholliste.
Bereiten Sie deshalb Ihren Antrag im Vorfeld gründlich vor und reichen alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung ein.

Geben Sie im Visumsantrag eine Handynummer sowie eine E-Mail-Adresse an, unter der Sie jederzeit erreichbar sind.

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zu laufenden Vorgängen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sind. Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen.

Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt worden ist, können Sie dagegen nicht mehr schriftlich remonstrieren (Widerspruch einlegen). Mehr dazu finden Sie hier.

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