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Arbeiten ohne Fachqualifikation. Die Westbalkanregelung.

10.04.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQ

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Dokumente

2 Videxformulare in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben.

Original + Kopie(n) - Sprachkenntnisse sind grundsätzlich nicht erforderlich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass diese Anforderung bei Berufen mit Kundenverkehr oft vorausgesetzt wird und nachgefordert werden kann. Nachweis von Deutschkenntnissenmüssen vom Goethe-Institut, dem ÖSD oder einer TestDaF- oder ECL- zertifizierten Sprachschule ausgestellt sein. Zudem werden Telc-Zertifikate anerkannt, sofern die Prüfung außerhalb Serbiens abgelegt worden ist.

Original + Kopie(n) - Der Nachweis ist entweder zu erbringen durch:

  • ausreichend hohen Gehaltsnachweis (siehe bitte Mindestgehalt Arbeitsmigration 2024) oder durch
  • Gehaltsnachweis in niedrigerer Höhe sowie
  • Belege zur angemessenen Altersvorsorge (jeweils mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher), also sämtliche vorhandenen Nachweise zu:
    • Listing der serbischen gesetzlichen Rentenversicherung;
    • bereits erworbenen Ansprüchen aus privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen;
    • Immobilieneigentum (Nachweis: durch Katasterauszug und den letzten Steuerbescheid für die Immobilie);
    • sonstigem Vermögen.

Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.


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Ort, Datum und Unterschrift

die Gebühr beträgt 75 Euro Visagebühren.

Zusätlich zu den Visagebühren erhebt TLScontact bei der Antragstellung eine Servicegebühr von 40 Euro Visagebühren. Hier finden Sie weitere Informationen.

Belehrung

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Ein Ausländer und sein Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung, die dem Visumsantrag zugrunde liegen soll, tatsächlich ausgeübt werden soll, d. h. tatsächlich ein auf Durchführung ausgerichtetes „konkretes Arbeitsplatzangebot“ nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und kein reines Scheinarbeitsverhältnis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes im Raum steht.

Eine reine Gehaltszahlung ohne Durchführungsabsicht genügt nicht.

Falscherklärungen sind „unrichtige Angaben“ und nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar. Erfolgt die Handlung gegen einen Vermögensvorteil, wäre eine Strafbarkeit nach § 96 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben. Die entsprechenden Qualifikationstatbestände gelten ebenfalls.

Visastellen und Ausländerbehörden haben bei konkreten Anhaltspunkten der Vorspiegelung eines echten Arbeitsverhältnisses, hinter dem sich ein nur zum Schein eingegangenes und daher nach § 117 BGB nichtiges Arbeitsverhältnis verbirgt, die Möglichkeit, die Strafverfolgungs-behörden einzuschalten.

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe und erkläre gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot im Sinne von § 18 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und ich beabsichtige, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen.

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Ort, Datum Unterschrift

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Terminregistrierung

Ab dem 1.6.2024 wird das Verfahren für die Westbalkanregelung umgestellt. Voraussetzung für die Visumerteilung bleibt eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die dann vorab eingeholt werden muss. Informationen zu dem neuen Verfahren werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Bis dahin werden Termine weiterhin über ein Losverfahren vergeben.

Die zwingend erforderliche Terminregistrierung erfolgt über die Visastelle.

Hierfür wird eine Registrierungsliste für Antragstermine geöffnet. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Antragsterminen, welche die zur Verfügung stehenden Termine bei weitem übersteigt, kommt jeweils monatlich ein Losverfahren zum Einsatz. Unter allen Registrierungen wird per automatisiertem Zufallsgenerator in einem Losverfahren ausgewählt, wer einen Termin zur Antragstellung buchen darf.

Während des Registrierungszeitraums hat jeder die Möglichkeit, sich zu registrieren. Es ist nicht notwendig, eine Agentur zu beauftragen. Wer im Registrierungszeitraum erfolgreich einen Termin angefragt hat, nimmt automatisch an der Verlosung teil, unabhängig davon, wann die Registrierung erfolgt ist.

Wenn Ihre Terminregistrierung ausgelost worden ist, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.

Bitte beachten Sie die folgenden Einschränkungen:

  • Mehrfachregistrierungen sind ausgeschlossen.
  • Die nachträgliche Änderung der zur Registrierung eingegebenen Daten ist nicht möglich.
  • Die Weitergabe des Termins an eine andere Person ist nicht gestattet.
  • Bitte registrieren Sie sich in Ruhe selbst für das Verfahren und achten Sie unbedingt auf die korrekte Eingabe Ihrer Daten. Falls Sie sich mit unvollständigen oder fehlerhaften Daten registriert haben, müssen Sie Ihre Registrierung stornieren und sich dann erneut mit korrekten Angaben registrieren.
  • Sie werden nur dann in die Visastelle eingelassen, wenn Ihre persönlichen Daten im Reisepass mit den Daten in der Terminregistrierung vollständig übereinstimmen.
  • Alle übrigen Terminregistrierungen werden am Ende des Monats storniert. Darüber benachrichtigen wir Sie per E-Mail. Für die Teilnahme am Losverfahren für Termine im Folgemonat registrieren Sie sich bitte erneut.

ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

Bei geöffneter Liste können Sie sich hier registrieren.

Hinweise für Pflegehelfer:

Wenn Sie als Pflegehilfskraft arbeiten möchten, dann stellen Sie bitte Ihre Unterlagen gemäß unserem Merkblatt für Pflegekräfte zusammen.

Hinweise zur Familienzusammenführung:

Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit Schengenvisum ist nicht möglich. Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern auf unserer Webseite.

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