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Au-pair

Icon mit aufgepinnten Blatt Papier auf welchem das Wort Job steht und daneben als Symbol eine Hand, die über den Kopf eines Kindes streichelt.

Au-pair, © BO Belg/Canva.com

10.04.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Ausführliche Informationen für Au-pair finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Dokumente

2 Videxformulare in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n) - In deutscher oder englischer Sprache. Falls das Au-Pair-Verhältnis auf Vermittlung der Agentur mit zustande kam, wird der von den Au-Pair-Eltern unterschriebene Vertrag akzeptiert, wenn er vor der Antragstellung von den Au-Pair-Eltern oder der Au-Pair-Agentur als PDF-Datei Kontaktformular. In diesem Fall reicht eine identische Kopie des Vertrages. Ein Mustervertrag sowie weitere Informationen sind auf der Webseite der Agentur für Arbeit abrufbar (www.arbeitsagentur.de). Es darf kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Au-Pair und Gasteltern bestehen. In der Gastfamilie soll Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann das Visum erteilt werden, wenn das Au-pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt. Der Vertrag muss die Mindestbedingungen für Au-pair-Verhältnisse enthalten:

  • die genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder (in der Familie muss mindestens 1 minderjähriges Kind leben)
  • Beginn und Dauer des Vertrages (mind. 6 Monate, max. 1 Jahr)
  • allgemeine Pflichten der Gasteltern
  • allgemeine Pflichten des Au-pairs
  • Verpflichtung der Gasteltern über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall umfasst
  • Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 280 € zuzüglich Taschengeld für den Besuch eines Deutschkurses)
  • Verpflichtung der Gasteltern, die Teilnahme an Deutschsprachkursen monatlich zu unterstützen (max. 840.- € in 12 Monaten sowie zusätzlich die Fahrkosten zum Sprachkurs zu übernehmen),
  • Vereinbarung über die Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich, Gewährung von mind. 1,5 Ruhetagen pro Woche),
  • Vereinbarung über den Erholungsurlaub (mindestens 2 Werktage pro Monat; bei einer Aufnahme von 1 Jahr: 4 Wochen Urlaub).

Original + Kopie(n) - In deutscher Sprache oder serbischer Sprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher.

Original + Kopie(n) - In deutscher Sprache oder in serbischer Sprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher.

Auf Grund eines Beschlusses des deutschen Bundestages aus dem Jahr 2003 für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-Pair-Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch, wird bei der Antragstellung ein mündlicher Deutschtest auf dem Mindestniveau A1 durchgeführt.

Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.

Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.


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Ort, Datum und Unterschrift

Ich bestätige hiermit, dass ich das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit „Au-pair bei deutschen Familien“ erhalten und davon Kenntnis genommen habe.

Ich wurde ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich bei rechtserheblichen Problemen die Möglichkeit habe, mich an die zuständige Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit zu wenden.

Belgrad, den ____________________ Unterschrift ____________________________


Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Ein Ausländer und sein Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung, die dem Visumsantrag zugrunde liegen soll, tatsächlich ausgeübt werden soll, d. h. tatsächlich ein auf Durchführung ausgerichtetes „konkretes Arbeitsplatzangebot“ nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und kein reines Scheinarbeitsverhältnis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes im Raum steht.

Eine reine Gehaltszahlung ohne Durchführungsabsicht genügt nicht.

Falscherklärungen sind „unrichtige Angaben“ und nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar. Erfolgt die Handlung gegen einen Vermögensvorteil, wäre eine Strafbarkeit nach § 96 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben. Die entsprechenden Qualifikationstatbestände gelten ebenfalls.

Visastellen und Ausländerbehörden haben bei konkreten Anhaltspunkten der Vorspiegelung eines echten Arbeitsverhältnisses, hinter dem sich ein nur zum Schein eingegangenes und daher nach § 117 BGB nichtiges Arbeitsverhältnis verbirgt, die Möglichkeit, die Strafverfolgungs-behörden einzuschalten.

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe und erkläre gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot im Sinne von § 18 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und ich beabsichtige, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen.

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Ort, Datum Unterschrift

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Termin

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.

Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.

ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

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