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Sportlerinnen und Sportler

Sportler:innen, © BO Belg/Canva.com
Allgemeine Informationen
Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.
BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.
HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsbearbeitung nach §22 Nr. 4 BeschV nur möglich ist, sofern Sie die unten aufgeführten Dokumente bei Antragstellung vorlegen. Sollten Sie diese Dokumente nicht erhalten, dann haben Sie die Möglichkeit einen Antrag nach §26 II BeschV zu stellen. Hierfür registrieren Sie sich bitte zunächst unter folgendem Link und bereiten die Unterlagen gemäß dem Merkblatt „Westbalkanregelung“ vor.
Dokumente
2 Videxformulare in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.
Original + Kopie(n) - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ODER ein unterschriebener Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt, das die Gehaltsgrenzen einhält.
Original + Kopie(n)- Bestätigung des für die Sportart zuständigen deutschen Spitzenverbandes im Einvernehmen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund über die sportliche Qualifikation als Berufssportlerin oder Berufssportler oder die fachliche Eignung als Trainerin oder Trainer
Original + Kopie(n) - z.B. Diplome, Zeugnisse, mit Apostille auf dem Original
Original + Kopie(n) - Krankenversicherungsnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Serbien für 6 Monate ab Einreise. Falls Sie über Ihren Vertrag bereits versichert sind, können Sie alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung vorlegen. Da Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihre Krankenversicherungskarte (sofern Sie eine haben) alleine nicht ausreichend.
Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-
Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:
________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Termin
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.
Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!