Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Kindernachzug

Icon zweier kleiner Personen, die zu einer großen Person ziehen

FZ Kinder, © BO Belg/Canva.com

10.04.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

Kinder, die 12 Jahre alt oder älter sind, erscheinen persönlich, in Begleitung eines Elternteiles oder eines Erziehungsberechtigten, oder einer erwachsenen Person, die über eine beglaubigte Vollmacht des Elternteiles oder der erziehungsberechtigten Person verfügt.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Dokumente

2 Videxformulare in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte bedenken Sie, dass die Gültigkeit des Passes die Dauer des Visums um mindestens drei Monate überschreiten muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n) - Internationale Geburtsurkunde muss bei Antragsabgabe im Original vorliegen

Original + Kopie(n) -

WERDEN ZUSÄTZLICHE DOKUMENTE ZUR SORGEBERECHTIGUNG BZW. EINE ZUSÄTZLICHE EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG BENÖTIGT?

Beide Elternteile sind personensorge-berechtigt. Sie reisen beide mit dem Kind/den Kindern aus:
NEIN

Nur ein Elternteil ist sorgeberechtigt und das Kind/die Kinder reist/reisen mit diesem Elternteil aus:
JA

Scheidungsurteil im Original und zwei Kopien mit Apostille und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Übersetzer UND notariell beglaubigte Einverständniserklärung im Original mit 2 Kopien des in Serbien verbleibenden Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes/der Kinder in Deutschland mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher- ein Muster finden sie hier.

ODER

Gerichtsurteil im Original mit 2 Kopien über den vollständigen Entzug des Sorgerechtes mit Apostille und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Übersetzer.

Ein Elternteil ist verstorben und das Kind/die Kinder reist/reisen mit dem verbliebenen Elternteil aus
JA
Original der Internationalen Sterbeurkunde des anderen Elternteils
Beide Eltern haben gemeinsames
Sorgerecht, aber ein Elternteil verbleibt (zunächst) in Serbien und das Kind/die Kinder reist/reisen mit dem anderen Elternteil aus ODER der andere Elternteil ist bereits in Deutschland

JA

Einverständniserklärung des in Serbien verbleibenden Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes/der Kinder in Deutschland mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Übersetzter im Original und zwei Kopien und notariell beglaubigt – ein Muster finden Sie hier.

Kopie(n) - Wohnortnachweis des Partners in Deutschland: Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate).

Original + Kopie(n)- durch:

- Arbeitsvertrag der Referenzperson

- falls vorhanden: Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate

Kopie(n) - Es müssen zwei Kopien des Personalausweises ODER des Reisepasses des in Deutschland lebenden Elternteils beigefügt werden. Hat dieser nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen zusätzlich zwei Kopien des Aufenthaltstitels vorgelegt werden.

Original + Kopie(n) - Kinder, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen einen Sprachnachweis C 1 eines anerkannten Sprachinstituts vorlegen.

Diese Regel gilt nur dann NICHT, wenn

  • das Kind zusammen mit beiden personenberechtigten Elternteilen ausreist ODER
  • das Kind zusammen mit dem alleine personenberechtigten Elternteil ausreist ODER
  • der Elternteil, zu dem der Nachzug stattfindet, Inhaber einer Blauen Karte ist.

Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.


________________________________

Ort, Datum und Unterschrift

Die Gebühr beträgt 37,50 Euro zahlbar in RSD.

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

nach oben